
(...) wenn Ihre Kollegin Kinder hat, die einmal studieren könnten, entscheidet ihre Wahlbeteiligung darüber, ob sie 1000.- Euro Studiengebühren für ihr Kind zahlt oder nicht. Wenn Ihre Kollegin für weniger als 10 Euro die Stunde arbeitet oder arbeitslos ist und damit zu den 1 Million der 6 Millionen Wahlberechtigten in Niedersachsen gehört, denen das auch so geht, entscheidet ihre Wahlbeteiligung, ob das so bleibt oder ob sich das ändert. (...)