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Frage von Andre W. •

Frage an Manfred Kolbe von Andre W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kolbe,

wie ich einer Ihrer Antworten entnehmen durfte, die Themen Finanzen und Recht sind ihr Spezialgebiet.
Mich interessiert, warum in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit (gut inzwischen wird wieder eingestellt, statt entlassen) die Bearbeitung der Einkommenssteuernachweise extrem schleppend voran geht.
Ich habe heute (06.07.10) im Finanzamt Eilenburg nachgefragt wie der Bearbeitungsstand meiner EksE. ist. Man teilte mir mit, das sie am 09.04.10 eingegangen sei. Die Bearbeitung jedoch noch mindestens 3 Wochen bräuchte. Das sind 16 Wochen! Die durchschnittliche Bearbeitungszeit soll bei 8 Wochen liegen.
Meine EksE sind immer positiv. Für Mich! Die letzten drei Jahre habe ich imer nachfragen müssen, wann denn mit einer Antwort zu rechnen sei. Besonders 2009 ist mir aufgefallen, das nach der Nachfrage keine Woche verging bis ich das Ergebnis in den Händen halten durfte. Mein Vorwurf an die Finazämter ist folgender:
Bei Eingang wird grob geprüft, Nachzahlung des Bürgers an den Staat oder Auszahlung an den Bürger. Bei letzterem kommt es auf den Stapel "Bearbeitung verschoben bis Nachfrage des Bürgers". Das hat meiner Meinung nach inzwischen System und ist vom Finanzministerium als Richtlinie erlassen.
Die Beamten im Finanzamt sind auf keinen Fall weniger geworden und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das in Zeiten der Wirtschaftskrise incl. mehr Arbeitslosigkeit die Bürger dieser Republik mehr EksE einreichen als in Zeiten der "Voll"-Beschäftigung.
Ich möchte sie darum bitten, aufzuklären warum diese langen Bearbeitungszeiten enstehen. Die Steuern werden schließlich auch pünktlich eingezogen!

Mit freundlichen Grüßen
Andre Worms

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Worms,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Frage via http://www.abgeordnetenwatch.de vom 8. Juli 2010 bzgl. der Bearbeitungszeit von Einkommenssteuererklärungen im Finanzamt Eilenburg.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag (Sächs Landtag Drs. 4/15416) aus dem Jahr 2009 wird die durchschnittliche Bearbeitungszeit Steuererklärungen von Arbeitnehmern aufgelistet. Für das Finanzamt Eilenburg wird dabei eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 70 Tagen aufgelistet. Dieser Wert liegt hierbei etwas über dem sächsischen Durchschnitt. Dennoch können Sie daraus ersehen, dass die Rückzahlung ihrer Steuerrückerstattung nicht auf den Stapel „Bearbeitung verschoben bis Nachfrage des Bürgers“ gelegt wird.

Abschließend möchte ich noch folgenden Hinweis geben, der mir durch dass Sächsische Finanzministerium übermittelt wurde:

„Unterschiede in den Bearbeitungszeiten zwischen einzelnen Finanzämtern sind nicht zu vermeiden. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. So können sich bspw. Unterschiede im Erklärungseingang, erhöhte Krankheitszeiten sowie Umstrukturierungen und Baumaßnahmen in den Finanzämtern negativ auswirken. Die hohen Standards, die an die Ausbildung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten gelegt werden, erlauben in diesen Situationen auch keine kurzfristigen Personalverstärkungen vom freien Arbeitsmarkt. Die sächsische Steuerverwaltung ist dennoch um möglichst kurze und einheitliche Durchlaufzeiten bemüht.

Die Bürger können die Bearbeitungszeiten ebenfalls mit beeinflussen. Schneller zu seinem Bescheid kommt, wer die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt (z. B. mit dem kostenlosen Programm ElsterFormular). Nähere Informationen sind bei jedem Finanzamt oder unter http://www.elster.de erhältlich. Auch die frühzeitige Abgabe der Steuererklärung (z. B. im März) erhöht die Chance einer schnelleren Bearbeitung.

Die Finanzämter haben im Übrigen die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 Abgabenordnung). Dabei sind Art und Umfang der notwendigen Ermittlungen abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler liegt eine gleichmäßige, zügige und rechtmäßige Steuerfestsetzung.“

Abschließend hoffe ich, dass ich mit meiner Antwort Ihre Bedenken ggü. einer unrechtmäßigen Behandlung im Finanzamt Eilenburg zerstreuen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kolbe