Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Thomas F. •

Frage an Manfred Grund von Thomas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grund,

in Ihrer Antwort an Herrn Günther vom 19.03.2009 schrieben Sie wörtlich:"Die Auswahl von Mandatsträgern trifft der Wähler. Ämter werden auf Zeit vergeben. Jeder Mandatsträger hat sich wieder zur Wahl zu stellen. Erbhöfe gibt es nicht." Glauben Sie eigentlich selbst, was sie hier schreiben? Wie viele Politiker ziehen über Listenplätze in Parlamente, auf die der Wähler keinen Einfluß hat. Diese Plätze werden parteiintern ausgekungelt. Zum Verständnis der Funktion unserer ach so tollen Demokratie empfehle ich wärmstens H. Herbert von Arnims Buch: "Die Deutschland-Akte". ....

Viele Grüße

Thomas Fischer

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

doch, dass war mein Ernst. Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit zur Begründung, deshalb vielen Dank dafür.

Parteien wirken nach Art. 21 unseres Grundgesetzes an der Willensbildung des Volkes mit. Das Grundgesetz spricht nicht von der CDU oder den Grünen. „Parteien“ meint die Struktur von Gruppen von Menschen, die sich zum Zwecke der politischen Einflussnahme zusammenschließen. Das kann die Christlich-Demokratische Union sein (merken Sie, wir heißen nicht mal Partei) oder die Freien Wähler oder auch die Feuerwehr, wenn sie auf kommunaler Ebene zu Wahlen antreten will. Gemeinsam ist ihnen der Anspruch der Gestaltung politischer Prozesse. Sie müssen demokratisch verfasst sein. Das schließt den prinzipiell für jeden offenen Zugang ein wie auch die offene und nachvollziehbare und auf Mehrheiten basierende Willensbildung. Und jeder kann - siehe Freie Wähler - neue Parteien bilden und am Willensbildungsprozess teilnehmen.

Diese politischen Vereinigungen (Parteien) haben den Auftrag übernommen, das politische Personal zu rekrutieren und für Aufgaben in Gemeindevertretungen und Kreistagen sowie den Parlamenten in den Ländern, im Bund und auf europäischer Ebene fit zu machen.

Doch das funktioniert nicht ohne den Wähler. Parteien haben im eigenen Interesse darauf zu achten, solche Kandidaten aufzustellen, die Zustimmung finden beim Wähler. Das gilt für Direktmandatsbewerber ebenso wie für die Liste. Ohne Liste würden Parteien wie die Grünen oder die FDP in kaum einem Parlament sitzen. Das würde den großen Parteien in die Hand spielen. Wollen Sie das?

Die offene, demokratische Struktur der Parteien erlaubt es jedermann, dort Mitglied zu werden und sich für Wahlmandate nominieren zu lassen. Bei der Liste der CDU Thüringen hat der Parteitag einen anderen Bewerber nominiert, als vom Vorstand vorgeschlagen war. Derartige Fälle habe ich in den letzten 19 Jahren immer wieder erlebt. Dies zeigt, dass Parteien nicht die von Ihnen kritisierten wählerfernen Machtbasen sind, auf deren Rücken ein Politkarriere vom Kreißsaal über den Hörsaal zum Plenarsaal auf Lebenszeit geplant und durchgezogen werden kann. Es setzt sich nur Leistung durch. Und letztlich entscheidet der Wähler.

Der Wähler stimmte nicht zu, also sitzen Grüne und FDP seit 1994 nicht im Thüringer Landtag. Gleiches gilt auch für Abgeordnete großer Parteien, wie der meinen, die bis 1998 13 CDU-Abgeordnete aus Thüringen nach Bonn entsandte und dann nur noch 7.

Sie sehen, Rechnungen ohne den Wähler gehen nicht auf. Das sind meine Erfahrung trotz HvA, den ich schon seit Mitte der 90er Jahre immer mal wieder lese. Denn die Unzufriedenheit mit dem Wahlsystem ist mir auch nicht entgangen. Aber unser System hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Vergessen wir aber nie, dass hier Menschen agieren, die sich an die immer zahlreicher werdenden Rechtsvorgaben halten müssen. Die Ideen von HvA haben Charme, mehr nicht.

Manfred Grund

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