Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Wilfried W. •

Frage an Manfred Grund von Wilfried W.

Guten Tag!

"Der NABU" warnt vor den Risiken zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen, dem so genannten Fracking, in Deutschland. Zu den Risiken gehören vor allem Belastungen des Grund- und Trinkwassers, der hohe Flächenverbrauch und die Zerstörung von Natur und Landschaft. Das belegt auch ein Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA). Diese Kenntnis setze ich bei Ihnen voraus.
Sie haben trotz dieser Risiken für "Fracking in Deutschland" gestimmt.
Sie können nur mit "ja" gestimmt haben, wenn Sie eine negative Beeinträchtigung für Mensch, Tier und Umwelt ausschließen!
Wenn ja, meine Frage: Warum ist eine negative Beeinträchtigung zu 100 Prozent nicht zu erwarten?
Diese eindeutige Frage beantwoteten Sie mit:
"ich habe nicht für Fracking sondern gegen den Antrag gestimmt. Das ist ein Unterschied."
Nun hätte ich gern von ihnen den Unterschied zwischen dem Antrag auf Verbot von Fracking in Deutschland und das Abstimmen gegen diesen Verbotsantrag von ihnen erklärt. Muss ich das so verstehen, dass Sie gegen Fracking sind, indem Sie gegen den Verbotsantrag stimmten? Oder stimmten Sie gegen gegen den Verbotsantrag für ein Fracking-Verbot in Deutschland? Wo wäre hier die Logik?
Ich bin der Überzeugung, dass Sie sich mit der Abstimmung gegen den Antrag »Fracking in Deutschland zu verbieten«, nicht gegen sondern für Fracking entschieden haben!
Deshalb nochmals meine Frage: Warum ist eine negative Beeinträchtigung zu 100 Prozent nicht zu erwarten?

MfG

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

Danke für die Nachfrage. Ich verstehe Ihr Interesse und teile die Besorgnis aufgrund der von Ihnen genannten zweiten Quelle. Aber "für Fracking" stand nicht zur Abstimmung. Deshalb stimmt die Vermutung nicht.

Ich möchte hier gern auch auf die parlamentarischen Verfahren zur künftigen Regulierung der Hydraulic Fracking-Technologie hinweisen, die intensiv geführt werden: Der Bundestag debattiert die Gesetze zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen sowie zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie. Erst mit deren Wiedervorlage im Plenum kann auch eine Entscheidung fallen, die vereinfacht gesprochen eine Für-und-Wider-Entscheidung genannt werden kann.

Bitte warten Sie diese Debatte und Abstimmung ab.

Vorab vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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