Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Manfred Grund von Jürgen W. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Grund
Ich wohne seit dem Dez. 2003 in den altenBundesländern ,habe aber seit meiner Geburt 1943 in Mühlhausen gewohnt.Seit 2005 bin ich Rentner und bekomme jeden Monat diese pünktlich am Monatsende auf mein Konto überwiesen.
Was mich nun stört ist folgender Sachverhalt .
20 Jahre nach der Wiedervereinigung sind wir Ostdeutschen immer noch Menschen zweiter Klasse.
Erstens sind die Löhne im Osten mindestens ein drittel niedriger.
Zweitens und das interessiert mich persöhnlich ist der Rentenwert Ost immer noch um ca. 3,00€ niedriger als der West rentenwert. ( ich bekomme eine Ostrente,das macht ca. 135,00€ bei einer Durchschnitsrente aus)Nun meine Konkrete Frage wann wird er endlich angeglichen???
Mit freundlichen Gruß
J.Wunderlich

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

Danke für die Frage. Über das Ob, die Angleichung der Rentenwerte von Ost und West, sind wir uns einig. Ja, die Angleichung muss kommen. Bei dem Wie wird es sehr schwierig. Denn die Renten leiten sich aus den Löhnen ab. Wie Sie richtig schreiben, hinken viele Löhne Ost den Westlöhnen hinterher. Dies ist für Arbeitgeber attraktiv, die Investitionen im Osten platzieren und hier Arbeitsplätze schaffen, hilft aber nicht bei der Rentenangleichung. Ost-Arbeitnehmer bekommen aber einen hochgerechneten Rentenanspruch, der ihre Rente trotz geringerem Lohn später mit dem Westkollegen gleich stellt. Diese Hochwertung sinkt mit jeder Stufe der Angleichung der aktuellen Renten. Würden die Renten sofort angeglichen, müsste die Hochwertung fallen. Dies wäre ungerecht gegenüber den heutigen Arbeitnehmern im Osten. Eine weitere Abwanderung aus den jungen Bundesländern wäre die Folge. Das kann niemand wollen. Ebenso kann niemand wollen, dass die heute Arbeitenden weiter belastet werden. Jeder Rentner muss wissen, zusätzliche Ausgaben für Renten (z. B. sofortige Ost-West-Anpassung) würden das Einkommen jener schmälern, die heute Kinder erziehen, Steuern zahlen, die Renten mit ihren Beiträgen finanzieren und zugleich selbst für die eigene Rente vorsorgen müssen. Diese Probleme sind noch nicht gelöst und müssen intensiv bearbeitet werden.
Die Verbesserung der Lage der Rentner in den neuen Bundesländern war bei der Herstellung der deutschen Einheit ein erklärtes politisches Ziel der Union. Das alte DDR-System galt es in das System der Bundesrepublik zu überführen. Allerdings zeigt sich auch heute noch, wie schwierig es ist, einen Unrechtsstaat mit Mitteln des Rechtsstaates aufzuarbeiten. Was heute oft als Ungerechtigkeiten im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) und im Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (AAÜG) bezeichnet wird, geht im Wesentlichen auf die Willkür im DDR-Rentenrecht zurück. Denn es gab in der DDR eben keine eindeutigen, einheitlich angewendeten und einklagbaren Regeln für die Zusatzrenten. Die Ungerechtigkeiten der DDR-Diktatur können nicht der Wiedervereinigung und der Überleitung der Ostrenten in das bundesdeutsche Rentenrecht angelastet werden. Die Gruppe der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten wird sich auch weiterhin mit der Rentenangleichung auseinandersetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will, dass die ostdeutschen Rentner auch in Zukunft finanziell gut abgesichert sind. Entscheidend ist das konkrete Ergebnis für die Beitragszahler und Rentner – nicht eine vordergründige Gleichmacherei um jeden Preis. Die Anpassung des Rentenrechts bleibt für uns in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der politischen Agenda. Dazu verweise ich auf das „Regierungsprogramm von CDU/CSU“ für die Bundestagswahl. Dort heißt es: „Wir setzen uns für ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“ (Kapitel III. 2, Seite 42).

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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