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Manfred Dachner
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Frage von David S. •

Frage an Manfred Dachner von David S. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zum Thema Kennzeichnungspflicht für Polizisten in MV bzw. in Deutschland?
Wie sehen Ihre Bemühungen aus, um von Polizisten ausgehende Gewalt zu unterbinden und strafrechtlich unabhängig zu untersuchen/verfolgen?

Portrait von Manfred Dachner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich danke Ihnen, dass Sie sich vertrauensvoll mit einer seit Jahren sehr kontrovers diskutierten Frage an mich wenden.
Durch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist die Polizei Ländersache. Daraus folgen die unterschiedlichen Entscheidungen in den einzelnen Ländern. Das finde ich sehr bedauerlich.

Ich selbst habe in den letzten 20 Jahren meines Polizeidienstes im normalen Tagesdienst immer ein Namensschild getragen. Eine Verpflichtung durch den Dienstherrn (das Land) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht und sollte es auch nicht geben. Im täglichen Einzeldienst sollte die Freiwilligkeit des Tragens eines Namensschildes, so wie es an den Schildern vor den Dienstzimmern üblich ist, freiwillig bleiben aber gefördert werden. Im geschlossenen polizeilichen Einsatz, z. B. bei Großveranstaltungen wie zur Absicherung von Fußballspielen oder Aufzügen Rechter Szenen lehne ich eine Kennzeichnung ab.

Gerade in diesen Veranstaltungen und Versammlungen werden durch die Teilnehmer Polizeibeamte permanent fotografiert und gefilmt. Diese Videos und Fotos werden ins Internet gestellt, oftmals u. a. mit dem Ziel der Aufklärung der Privatsphäre des Polizeibeamten.

Die steigende Gewalt gegenüber Polizeibeamten durch radikal vorgehende Einzel-bürger und radikaler Szenen fordert den besonderen Schutz der Polizeibeamten. Es ist nicht hinzunehmen, dass Polizeibeamte im Dienst und schon gar nicht in der Freizeit Beschimpfungen, Nachforschungen, Sachbeschädigungen und familiären Belästigungen ausgesetzt werden.

Für die Aufklärung von ungerechtfertigter Gewalt gegenüber Bürgern von einzelnen Polizisten ist eine generelle Kennzeichnung von mehreren tausend Polizeibeamten nicht notwendig.

Fast ausschließlich wird der Polizeieinsatz dokumentiert. Übergriffe von Polizeibeamten werden nicht durch die Heimatdienststelle der Beamten bearbeitet und nach geltendem Recht konsequent geahndet.

Ich habe stets vor jedem Einsatz auf das besonnene und bürgerfreundliche Verhalten hingewiesen und deren Einhaltung eingefordert.
Durch spezielle Ausbildung, z. B. der Konfliktbewältigung und der Einsatznachbereitung (auch durch Videoaufnahmen) soll ungerechtfertigten Übergriffen vorgebeugt bzw. diese geahndet werden.

Mit aller Konsequenz werde ich auch zukünftig aus meinem politischen Amt darauf Einfluss nehmen, dass Übergriffe von Polizeibeamten gegenüber dem Bürger verhindert bzw. geahndet werden. Zurzeit sehe ich keine Notwendigkeit, alle Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes zu verpflichten.

Sollten Sie andere Erfahrungen gemacht haben oder zur Weiterführung des Themas Vorschläge unterbreiten, so würde ich mich freuen mit Ihnen in Verbindung zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
M. Dachner