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Frage von Jutta M. •

Frage an Lutz Knopek von Jutta M. bezüglich Gesundheit

NDR info: Herr Rösler will die Apothekenbetriebsordnung reformieren.
Wir sollen uns auf apothekenpflichtige und rezeptpflichtige Arzneimittel beschränken.Alles andere soll in Apotheken nicht mehr verkauft werden.Wir sollen mehr beraten.
1.welches Honorar bekommen wir? Anwälte bekommen 150€ pro Stunde! Wir gar nichts!
2.wird dann den Krankenkassen untersagt ihre Versicherten aufzufordern Medikamente billiger über Internet und Ausland zu kaufen?
3. Sollen alle deutschen Apotheken vom Markt verschwinden und nur die kleine Arzneimittelabgabeecke im Supermarkt bleiben ? Wo dann dort natürlich nur Arzneimittel abgegeben werden?
4. Sind wir dann endlich wieder ein freier Beruf? oder immer noch Zwangskaufleute?
5.Wollen wir das Gespräch mit Kollegen aus Apotheken und Parteien vor Ort diskutieren?

MfG

Meißl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Meißl,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus zeitlichen Gründen komme ich erst jetzt zur Beantwortung Ihres Anliegens. Wie Sie zutreffend schreiben, soll die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in absehbarer Zeit überarbeitet werden. Hierzu wurde bereits ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit vorgelegt, das verschiedene Änderungsvorhaben skizziert. Die Hauptziele sind die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und die Versorgung der Patienten. Gleichzeitig war es das erklärte Ziel des Gesundheitsministeriums, Apotheker insgesamt zu entlasten und einen Bürokratieabbau durchzuführen, in dem man überholte oder nicht mehr gerechtfertigte Regelungen streichen will. Der Abbau z.B. von Vorhaltepflichten geht dabei mit finanziellen Entlastungen einher. So wird es etwa Erleichterungen bei der vom Apotheker vorzuhaltenden Fachliteratur geben.

Auf der anderen Seite folgt aus den vom Ministerium erklärten Zielen der Novellierung auch die eine oder andere Verpflichtung, die so mancher Apotheker als Belastung empfinden könnte. Dazu gehört unter anderem auch die von Ihnen genannte Beratungspflicht. In Vergangenheit gab es jedoch immer wieder Missstände im Zusammenhang mit mangelnder Beratung. Vor dem Hintergrund heute verfügbarer hochwirksamer Arzneimittel ist eine Beratung in der Apotheke über bestimmte Wirkungen, Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder zu Lebensmitteln von enormer Wichtigkeit. Dementsprechend kann man die Beratung als eine der Kernaufgaben eines Apothekers ansehen, die mit der folgenden Novelle nur zentraler gehandhabt werden soll. De facto besteht eine Beratungspflicht bereits im heute geltenden §20 ApBetrO. Insofern handelt es sich lediglich um eine Konkretisierung. Dass die Beratung dabei vertraulich erfolgen soll, entspricht dem Wunsch der Patientinnen und Patienten und ließe sich, wie die Erfahrung an Bank- oder Postschaltern zeigt, mit leichten organisatorischen Mitteln durchführen (etwa durch das Aufstellen eines Schildes oder durch farbliche Kennzeichnung des Bodens).

Entgegen anders lautender Presseberichte trifft im Übrigen ein Verbot des Verkaufs von nichtapothekenpflichtigen und nichtrezeptpflichtigen Waren, wie etwa Kosmetika, nicht zu. Der Verkauf des so genannten Nebensortimentes wird nicht eingeschränkt werden.

Auch fanden bei der Erarbeitung der neuen Eckpunkte regelmäßige Gespräche mit den maßgeblichen Apothekerverbänden statt. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sowie der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) haben an den Beratungspflichten keine Kritik geäußert und begrüßen sie im Falle des BVDAK sogar.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Grüßen,
Dr. Lutz Knopek