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Frage von Erwin E. •

Frage an Lutz Knopek von Erwin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Knoppek

in Ihrem Wahlkreis kommt es zu folgenden Aktionen laut : www.goettinger-tageblatt.de "Wahlkampf nur unter Polizeischutz"

Eine Partei (AfD) kann nur unter Polizeischutz Straßenwahlkampf führen.
Sind Sie und die FDP bereit gemeinsam mit allen demokratischen Kräften dafür Sorge zu tragen, dass alle Demokraten Ihre Überzeugungen den Bürgern darlegen können.

Das frage ich Sie, wie ich alle Kandidaten dieses Wahlkreises danach fragen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Elsen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Elsen,

vielen Dank für Ihre sehr berechtigte Frage. Jede demokratische Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, muss in einer Demokratie das Recht haben, für sich und ihre Ziele zu werben. Artikel 21 des Grundgesetzes sichert den Parteien die Möglichkeit zu, „bei der politischen Willensbildung des Volkes“ mitzuwirken.

Andere demokratische Parteien und ihre Mitglieder an Informationsständen zu hindern, tätlich anzugreifen oder zu bedrohen, ist völlig inakzeptabel. Abweichende Meinungen muss man aushalten können, das gehört zur Demokratie dazu.

Die FDP steht für Meinungsfreiheit, politische wie gesellschaftliche Vielfalt, Offenheit, Toleranz und Respekt. Deshalb verurteilt die FDP die Aktionen linksradikaler Gruppen sowie der Grünen Jugend ausdrücklich.

Die Partei der Grünen muss jetzt klarstellen, wie sie sich zum antidemokratischen Verhalten ihrer Parteijugend positioniert. Das gilt insbesondere deshalb, weil die Grünen sich gerne selbst als „Verfassungspatrioten“ bezeichnen. Wenn aber Meinungsfreiheit und politisches Engagement von der Grünen Jugend in Abrede gestellt werden, stellt die Grüne Jugend damit auch den Wertekanon unseres Grundgesetzes infrage. Dazu darf eine demokratische Partei nicht schweigen. Ich fand es deswegen auch bedauerlich, dass der Bundestagskandidat der Göttinger Grünen zu den Aktionen seiner Jugendorganisation schweigt und stattdessen auf eine blutleere Stellungnahme der Kreisgrünen verweist.

Ich hoffe im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass auch die anderen demokratischen Parteien und deren Kandidaten die Aktionen der Linksradikalen aus tiefster Überzeugung ablehnen. Politischer und religiöser Extremismus sind Gefahren für unseren demokratischen Rechtsstaat und müssen energischen Widerspruch der Gesellschaft finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lutz Knopek