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Frage von Frank L. •

Frage an Lutz Franke von Frank L. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Franke,

Das Land Sachsen Anhalt hat die Feuerschutzsteuer für die Feuerwehren abgeschafft. Die Kommunen sollen nun mal wieder die Last allleine tragen.

Es ist an der Zeit, das dass Finanzausgleichsgesetz (FAG) endlich geändert wird, damit unsere Kommunen in der Altmark auch lebensfähig bleiben. Alleine für den Altmarkkreis Salzwedel bedeuten die derzeitigen Änderungen des FAG mehrere Millionen weniger Finanzuweisungen.
Die Konsequenz - die Kreisumlage wird erhöht!

Wie wollen Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass die Kommunen mehr Zuweisungen erhalten und das FAG geändert wird bzw. welche Meinung vertreten Sie als Abgeordneter dazu?

Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr Leskien,

danke für Ihre Frage. Die für das Jahr 2012 geplante Novellierung des FAG muss endlich zu einer wirklich aufgabenbezogenen Finanzierung der Kommunen in Sachsen-Anhalt führen. Eine angemessene Finanzausstattung ist für mich ein Kernstück der Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen.
Die FDP-Fraktion hatte sich schon im Rahmen der letzten FAG-Novelle dafür ausgesprochen, das Thüringer Urteil umzusetzen und somit eine aufgabenbezogene Finanzierung der Landkreise, Städte und Gemeinden zu erreichen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass eine transparente Erhebung des Finanzbedarfs aller kommunalen Gruppen, Landkreise, Städte und Gemeinden, stattfindet und die Verteilung entsprechend des Bedarfs der einzelnen Gruppen erfolgt. Hierbei darf sich die aufgabenbezogene Zuweisung an eine Gruppe nicht negativ auf die Zuweisungen an die anderen Gruppen auswirken. Außerdem ist es mir wichtig, dass auch die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben durch eine angemessene Finanzausstattung sichergestellt wird. Weiterhin muss die Investitionspauschale in einem vernünftigen Verhältnis zu den von Bund, Land und der EU zur Verfügung gestellten Geldern der jeweiligen operationellen Programme stehen. Einem aufgabenorientierten FAG, das die FDP ab 2012 anstrebt, widerspricht, dass die Landkreise im Rahmen der Kreisumlage Zugriff auf die allgemeinen Zuweisungen haben.
Ich setze mich dafür ein, dass entweder die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen aus den Kreisumlagegrundlagen herausgenommen werden und die Ausfälle der Kreise durch das Land kompensiert werden, oder die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen weiterhin Teil der Umlagegrundlage für die Kreisumlage bleibt. In diesem Fall muss aber eine Erhöhung bei der Berechnung des Bedarfs der allgemeinen Zuweisungen erfolgen, damit die Aufgaben im Bereich der allgemeinen Zuweisungen auch weiterhin voll vom Land erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Franke

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Sehr geehrter Herr Leskien,

danke für Ihre Frage. Die für das Jahr 2012 geplante Novellierung des FAG muss endlich zu einer wirklich aufgabenbezogenen Finanzierung der Kommunen in Sachsen-Anhalt führen. Eine angemessene Finanzausstattung ist für mich ein Kernstück der Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen. Die FDP-Fraktion hatte sich schon im Rahmen der letzten FAG-Novelle dafür ausgesprochen, das Thüringer Urteil umzusetzen und somit eine aufgabenbezogene Finanzierung der Landkreise, Städte und Gemeinden zu erreichen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass eine transparente Erhebung des Finanzbedarfs aller kommunalen Gruppen, Landkreise, Städte und Gemeinden, stattfindet und die Verteilung entsprechend des Bedarfs der einzelnen Gruppen erfolgt. Hierbei darf sich die aufgabenbezogene Zuweisung an eine Gruppe nicht negativ auf die Zuweisungen an die anderen Gruppen auswirken. Außerdem ist es mir wichtig, dass auch die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben durch eine angemessene Finanzausstattung sichergestellt wird. Weiterhin muss die Investitionspauschale in einem vernünftigen Verhältnis zu den von Bund, Land und der EU zur Verfügung gestellten Geldern der jeweiligen operationellen Programme stehen. Einem aufgabenorientierten FAG, das die FDP ab 2012 anstrebt, widerspricht, dass die Landkreise im Rahmen der Kreisumlage Zugriff auf die allgemeinen Zuweisungen haben. Ich setze mich dafür ein, dass entweder die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen aus den Kreisumlagegrundlagen herausgenommen werden und die Ausfälle der Kreise durch das Land kompensiert werden, oder die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen weiterhin Teil der Umlagegrundlage für die Kreisumlage bleibt. In diesem Fall muss aber eine Erhöhung bei der Berechnung des Bedarfs der allgemeinen Zuweisungen erfolgen, damit die Aufgaben im Bereich der allgemeinen Zuweisungen auch weiterhin voll vom Land erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Franke

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Sehr geehrter Herr Leskien,

hier noch ein Nachtrag zur Feuerschutzsteuer für Feuerwehren: wie Sie richtig feststellen, hat die CDU/SPD-Regierung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2010/ 2011 Änderungen bei der Zuweisung der Feuerschutzsteuer vorgenommen. Künftig wird die Feuerschutzsteuer - auf Antrag der CDU/SPD Koalition - zunächst zur Deckung der Kosten des Landes für den Brandschutz und die Hilfeleistung der Kommunen verwendet und nur die verbleibenden Mittel kommen weiterhin den Kommunen zugute. Hierbei muss man wissen, dass letztendlich nicht mit nennenswerten Zuweisungen an die Kommunen zu rechnen ist.

Die Änderungen habe ich sehr kritisch begleitet, denn gerade im Nachgang zur Gemeindegebietsreform stehen die freiwilligen Feuerwehren vor großen Herausforderungen. Im Innenausschuss hat die FDP Fraktion gegen die Änderungen bei der Feuerschutzsteuer gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Franke