Sehr geehrter Herr Hoß, befürworten Sie eine Bestrafung des vorsätzlichen Amtseidesbruchs von Minister:innen und eine Eidespflicht für Abgeordnete? Mit freundlichen Grüßen, Samy H.
Bundesminister:innen leisten gemäß Art. 64 Abs. 2 i. V. m. Art. 56 GG einen Amtseid. Dessen Bruch ist als solcher bislang nicht eigenständig strafbar. Ich halte es für überlegenswert, einen vorsätzlichen und schwerwiegenden Bruch der damit bekräftigten Pflichten unter klar definierten Voraussetzungen zu sanktionieren, beispielsweise durch Geldstrafen oder bei besonders schweren Fällen durch weitergehende Konsequenzen. Dabei muss zwischen strafwürdigem Amtsmissbrauch und bloßen politischen Fehlentscheidungen unterschieden werden.
Darüber hinaus könnte auch für Bundestagsabgeordnete ein Eid auf das Grundgesetz und die gewissenhafte Erfüllung ihrer parlamentarischen Pflichten eingeführt werden. Dieser dürfte allerdings nicht dazu dienen, Abgeordnete für einzelne Abstimmungen oder ihre politischen Überzeugungen zu bestrafen. Wie beurteilen Sie die rechtliche Umsetzbarkeit solcher Regelungen insbesondere im Hinblick auf das freie Mandat nach Art. 38 GG?

