Dürften Bürger die Bundesregierung ebenso folgenlos „diktatorisch“ nennen wie Sie Serbiens Präsidenten? Nach welchem konkreten, mit Tatsachen belegten Maßstab urteilen Sie?
Sehr geehrter Herr Hoß,
am 4.11.2026 sagten Sie im Bundestag: „In Serbien haben wir einen diktatorischen Präsidenten rausgeworfen.“ (Plenarprotokoll 21/104, S. 13143)
Sie sind durch die Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) geschützt. Bürger riskieren bei scharfer Kritik an Amtsträgern Anzeigen, Ermittlungen und Durchsuchungen (§ 188 StGB). Halten Sie das für angemessen, und setzen Sie sich für die Abschaffung von § 188 StGB ein?
Bitte nennen Sie Ihre Kriterien für „diktatorisch“, die Tatsachen, die sie bei Herrn Vučić erfüllen, und die Tatsachen, nach denen sie auf die Bundesregierung nicht zutreffen.
Auf welche Tatsachen stützen Sie „rausgeworfen“? Herr Vučić ist selbst zurückgetreten und hat erst danach als Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten die Parlamentswahl vom 25.10.2026 verloren. Bitte belegen Sie Ihre Aussage oder stellen Sie sie richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Simon K.
