(...) Bei der Feststellung der Zumutbarkeit spielt auch die Betreuung von Kindern eine Rolle. Die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren steht der Arbeitsaufnahme immer entgegen, es sei denn, der andere Elternteil ist auch arbeitslos und kann die Betreuung übernehmen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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