(...) grundsätzlich kann ich Ihnen nur beipflichten, dass der Grundsatz alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, grundsätzlich in der Politik und vor allem beim Beschließen von Gesetzen Niederschlag finden muss. Bezüglich der Inhalte des Kommunalabgabengesetz und der Kannbestimmung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat der Gesetzgeber, so denke ich, auf die Souveränität der kommunalen Selbstverwaltung geachtet. Auch wenn es sicher für viele Menschen in unserem Lande nicht nachvollziebar ist, dass unterschiedliche Beiträge oder eben auch keine Beiträge erhoben werden, kann der Gesetzgeber nicht in das Finanzgebaren der Städte und Gemeinden eingreifen. (...)
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