Wie ist Ihre Position zur 4,5-%-Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen?
als Psychotherapeut protestiere ich gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 zur Kürzung der Honorare um 4,5% ab 1. April 2026. Dies verschärft Unterversorgung und Wartezeiten in NRW. Wie positionieren Sie sich konkret?
- Werden Sie das Bundesgesundheitsministerium zur Beanstandung auffordern?
- Fordern Sie eine gesetzliche Regelung angemessener Vergütung im SGB?
- Unterstützen Sie den Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung?
Vielen Dank für Ihre öffentliche Antwort!
Hallo Johannes K.,
vielen Dank für ihre Anfrage. Kein Wunder, dass der Bedarf an Psychotherapie in den letzten Jahren gestiegen ist, angesichts der höheren Sensibilität für psychische Probleme und der globalen Krisen und den Herausforderungen in Arbeit und Ausbildung. Da ist es umso verwerflicher, wenn die gesetzlichen Krankenkassen auf dem Rücken von Menschen sparen, die eben diese psychotherapeutische Hilfe brauchen. Nach Berechnungen der OECD hat sich der Anteil an Menschen mit unbehandelten psychischen Problemen in Deutschland seit 2021 mehr als verdoppelt auf mittlerweile zehn Prozent.
Vor dem Hintergrund dessen bedeutet die Absenkung der Honorare um 4,5% ab April 2026 eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung der Patientinnen. Die Psychotherapeutinnen werden dadurch dazu verleitet, zukünftig ihre Termine noch mehr an Privatversicherte oder Selbstzahlerinnen zu vergeben. Dieser Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin ist schlecht für alle, die es sich nicht leisten können, Therapie einfach selbst zu bezahlen. Schon jetzt warten Menschen, denen es akut schlecht geht, monatelang auf einen ambulanten Therapieplatz - so sie denn einen finden. Im Gegenteil sollte mehr darüber nachgedacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind dabei mit Sicherheit ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Linke fordert eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Kassensitzen und eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen sowie die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen. All das mit dem Ziel, das diejenigen die Termine bekommen, die sie am dringendsten brauchen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus.
Mit freundlichen Grüßen
Lizzy Schubert

