
(...) Unabhängig von diesem konkreten Sachverhalt ist jedoch mit dem ab Jahresbeginn geltenden Mindestlohngesetz klar: Mit der Ausnahme von Pflichtpraktika unterliegen Praktika, die auf einen längeren Zeitraum als drei Monate angelegt sind, sowie andere Beschäftigungsverhältnisse (bis auf wenige, eng begrenzte Ausnahmen) der Mindestlohnpflicht, es muss also ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro/Stunde bezahlt werden. (...)