Portrait von Linus Förster
Linus Förster
Einzelbewerbung
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Linus Förster zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Walter G. •

Frage an Linus Förster von Walter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Förster,

wäre es Ihrer Meinung nach förderlich, im Strafgesetzbuch betreffend der Zwangsehe einen eigenen Paragraphen einzuführen? Meines Wissens nach erfolgt die Strafverfolgen heutzutage nur indirekt über die Nötigungsparagraphen. Würde eine klare Sprache, dass die Zwangsehe ohne "wenn und aber" in Deutschland verboten ist und mit einem hohen Strafmaß verfolgt wird, den meist jungen Opfern mehr Kraft und Zuversicht geben, sich an die Behörden zu wenden und ihr oft jahrelanges Schicksal schneller zum Guten zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg

Portrait von Linus Förster
Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Guggenmoos,

ob die Strafe nun aufgrund einer "direkten" oder "indirekten" Verfolgung erfolgt ist sicherlich nicht von Belang. Entscheidend ist, dass die Zwangsehe klar als Nötigung angesehen wird und entsprechende Strafen erfolgen - hart und zeitnah. Das Strafmaß hierzu ist allerdings noch nicht angemessen. Um zu einer Verurteilung zu kommen ist es aber notwendig, dass entsprechende Anlaufstellen für die Betroffenen - in der Praxis sprechen wir von jungen Frauen und Mädchen - geschaffen werden, denen sie sich anvertrauen wollen. Das werden erst im zweiten Schritt die Behörden sein. Beratungs- und Kontaktstellen, die mit Menschen und Organisationen aus den betroffenen Kulturkreisen vertraut und anerkannt sind, werden diese Hemmschwelle der Betroffenen niedriger halten. Außerdem braucht es ausreichend Hilfsangebot für die Betroffenen, mit denen sie die erste Zeit nach der Trennung - die i.d.R. auch einen vollständigen Bruch mit der gesamten Familie zur Folge hat - meistern können und ihr neues, eigenes Leben bestimmen können. Und nicht zuletzt braucht es Aufklärung. Vor allem in der Schule müssen Mädchen frühzeitig über ihre Rechte informiert werden und ermutigt werden, diese Rechte auch einzufordern.

Insgesamt ist eine Strafrechtsverschärfung - wie in den meisten Fällen - nur eine äußerst unzureichende Maßnahme, mit der die Gesetzgeber oftmals nur das eigene schlechte Gewissen beruhigen wollen. Aktionismus statt nachhaltiger Hilfe. Die Lösung ist wieder einmal ein Gesamtpaket an Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden müssten. Ich trete dafür ein, dass wir in solchen Fällen den Weg von Bestrafung, Hilfe und Prävention auch konsequent gehen.

Bayern, aber gerechter.

Dr. Linus Förster