Verfolgen Sie Anstrengungen den Hackerparagraphen zu reformieren?
Sehr geehrte Frau Dr. Seitzl,
Für ethische Hacker*innen gibt es derzeit wenig Rechtssicherheit. Dabei leisten diese Leute einen wichtigen - teils ehrenamtlichen - Beitrag um unser aller Leben zu verbessern und digitale Sicherheit zu gewährleisten (bspw. https://www.heise.de/hintergrund/Ploetzlich-kriminell-Warum-Hackerparagrafen-im-Strafgesetzbuch-bedenklich-sind-9611989.html). Deshalb wollte ich fragen:
Gibt es Ihrerseits Anstrengungen den Hackerparagraphen zu reformieren, um rechtssicher gutwillige Sicherheitsforschung aus der Zivilgesellschaft zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die bestehende Rechtslage rund um den sogenannten Hackerparagrafen (§§ 202a ff. StGB) ist seit Langem umstritten, weil sie auch gutwillige IT-Sicherheitsforschung und ehrenamtliches Engagement in eine rechtliche Grauzone drängen kann. Das ist weder im Interesse der digitalen Sicherheit noch einer starken Zivilgesellschaft.
Innerhalb der SPD wird daher seit Längerem diskutiert, wie mehr Rechtssicherheit für ethische Hackerinnen und Hacker geschaffen werden kann, ohne den Schutz vor tatsächlichem Missbrauch zu schwächen. Ziel ist eine klarere Abgrenzung zwischen kriminellen Handlungen und legitimer Sicherheitsforschung, etwa durch präzisere Tatbestände oder Ausnahmen für verantwortungsvolle Forschung und „Responsible Disclosure“.
Ich halte es für wichtig, dieses Thema weiter voranzubringen und die Perspektive von IT-Sicherheitsforschung, Zivilgesellschaft und Strafverfolgung zusammenzubringen. Eine Reform muss digitale Sicherheit stärken, ohne engagierte Menschen zu kriminalisieren. Dafür setze ich mich im parlamentarischen Raum ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl, MdB

