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Lina Seitzl
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Frage von Alva E. •

Frage zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze: Wie passen Genehmigungspflicht bei Leistungen in der Psychotherapie und vorgeschlagener Budgetierung zusammen?

Sehr geehrte Frau Seiztl,

Wie soll damit umgegangen werden, dass psychotherapeutische Leistungen weiterhin in weiten Teilen genehmigungspflichtig bleiben, gleichzeitig jedoch eine Budgetierung eingeführt werden soll

Aktuell ist die Durchführung und Abrechnung insbesondere von Langzeittherapien mit einen erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. So erfordert sie unter anderem einen ausführlichen Antrag mit Gutachterbericht (ca. drei Seiten) sowie zusätzlich einen Konsiliarbericht eines niedergelassenen Arztes. Diese Genehmigungspflicht wurde bislang als gezielte Steuerungsmaßnahme und zugleich als Alternative zu den in anderen Facharztgruppen üblichen Budgetierungen dargestellt.

Vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, nun beide Instrumente parallel anwenden zu wollen. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Doppelstruktur begründet wird und wie die negativen Auswirkungen auf die Versorgung (weniger Angebot für GKV Patienten) abgefangen werden sollen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Psychotherapeutische Leistungen sind bereits heute in Teilen mit Antrags- und Genehmigungsverfahren verbunden. Deshalb muss sehr genau geprüft werden, ob zusätzliche finanzielle Steuerungsinstrumente zu Doppelbelastungen führen und welche Auswirkungen dies auf die Versorgung hat.


Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze verfolgt das Ziel, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden. Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sieht der Entwurf unter anderem vor, Vergütungszuwächse stärker an die Einnahmenentwicklung der GKV zu koppeln. Außerdem soll die gesetzliche Vorgabe für Zuschläge bei Kurzzeittherapien zurückgenommen werden, weil nach den vorliegenden Erläuterungen der gewünschte Effekt, Therapiedauern zu verkürzen und zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen, nicht eingetreten ist. 


Gleichzeitig ist für mich klar: Psychotherapeutische Versorgung darf nicht allein unter Kostengesichtspunkten betrachtet werden. Wenn bereits bestehende Genehmigungsanforderungen und zusätzliche Vergütungsbegrenzungen zusammenwirken, darf dies nicht dazu führen, dass weniger Therapieplätze für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen oder notwendige Behandlungen verzögert werden. Maßstab muss sein, dass medizinisch notwendige Psychotherapie erreichbar bleibt.


Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich deshalb insbesondere darauf achten, ob die vorgesehenen Regelungen unbeabsichtigte Versorgungseffekte auslösen. Für uns als SPD ist zentral, die Balance zwischen Finanzstabilität, Versicherteninteressen und Versorgungssicherheit zu wahren. In den bisherigen Verhandlungen wurde bereits erreicht, dass Versicherte und Beschäftigte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutlich entlastet werden. Gleichzeitig bleibt weiterer Beratungsbedarf, etwa bei Belastungen für Versicherte und bei der Ausgestaltung von Vergütungsregelungen. 


Psychische Gesundheit hat für mich einen hohen Stellenwert. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Stabilisierung der GKV nicht zulasten des Zugangs zu psychotherapeutischer Versorgung geht.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl
 

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