Frage zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze: Wie passen Genehmigungspflicht bei Leistungen in der Psychotherapie und vorgeschlagener Budgetierung zusammen?
Sehr geehrte Frau Seiztl,
Wie soll damit umgegangen werden, dass psychotherapeutische Leistungen weiterhin in weiten Teilen genehmigungspflichtig bleiben, gleichzeitig jedoch eine Budgetierung eingeführt werden soll
Aktuell ist die Durchführung und Abrechnung insbesondere von Langzeittherapien mit einen erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. So erfordert sie unter anderem einen ausführlichen Antrag mit Gutachterbericht (ca. drei Seiten) sowie zusätzlich einen Konsiliarbericht eines niedergelassenen Arztes. Diese Genehmigungspflicht wurde bislang als gezielte Steuerungsmaßnahme und zugleich als Alternative zu den in anderen Facharztgruppen üblichen Budgetierungen dargestellt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, nun beide Instrumente parallel anwenden zu wollen. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Doppelstruktur begründet wird und wie die negativen Auswirkungen auf die Versorgung (weniger Angebot für GKV Patienten) abgefangen werden sollen.

