(...) Die Bundesregierung hält die zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen auf Ersuchen gemäß OECD-Standard für notwendig, um eine zutreffende Besteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung kann effektiver werden, wenn für steuerlich erhebliche Sachverhalte zwischen den Staaten ein automatischer Informationsaustausch vereinbart wird. Damit können auch unbekannte steuerliche Sachverhalte aufgedeckt werden. (...)
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