Frage von Heidi E. •

Kann ein Gymnasium in Mönchengladbach den Einsatz eines Avatars aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnen? (In 25 Städten in NRW im Einsatz)

Sehr geehrte Frau Zingsheim-Zobel,
meine Fragen beziehen sich auf meine Enkeltochter, die an Long Covid (Post Covid) und ME/CFS erkrankt ist, aber totzdem alles dafür tut, im nächsten Jahr das Abitur zu erreichen. Lt. Schulleiter wird sie, wenn sie nicht ab sofort 34 Stunden in Präsenz in der Schule erscheint (was sie am liebsten tun würde, was aus gesundheitlichen Gründen aber unmöglich ist) auf den Realschulabschluss zurückfallen, da das aktuelle Quartal nicht bewertbar sei - und das trotz ihrer hohen Motivation und ihrer guten Noten. (Hausunterricht und Feststellungsprüfungen im letzten Quartal).
Es geht um EIN Quartal wodurch sie das Fachabitur erreicht hätte. Und es gibt genügend Fallbeispiele für Handlungsspielraum, z.B. der Einsatz eines Avatars.
Für mich - und erst recht für meine Enkeltochter - ist eine solche Ungleichbehandlung und Willkür nicht wirklich nachvollziehbar.

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit herzlichen Grüßen
Heidi E.

Portrait von Lena Zingsheim-Zobel
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau E.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für Ihre Enkeltochter, die sich unter schwierigen gesundheitlichen Umständen weiterhin so stark für ihre schulische Laufbahn einsetzt.

Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.

Unabhängig davon wird derzeit in NRW das sogenannte schulische AST-Angebot erprobt. Es richtet sich an Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, und soll ihnen eine möglichst gleichwertige schulische Förderung in digitaler Form ermöglichen. Hierzu mehr in der Beantwortung Ihrer anderen Frage.

Aktuell wird auch wissenschaftlich intensiv daran geforscht, wie Datenschutz beim Einsatz von Avataren verbessert werden kann. Entsprechende Projekte – unter anderem an der Universität Duisburg-Essen – werden vom Bund gefördert.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu ihrem persönlichen Fall haben, können Sie sich gern per E-Mail an mich wenden – ich unterstütze Sie gerne dabei, weitere Schritte zu klären oder geeignete Ansprechpartner zu finden.

Herzliche Grüße,

Lena Zingsheim-Zobel

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Lena Zingsheim-Zobel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN