Welche in Cottbus lebenden Personengruppen wären nach Ihrer Definition von der im AfD-Regierungsprogramm geforderten „Remigration“ betroffen?
Das Regierungsprogramm der AfD Brandenburg verwendet den Begriff „Remigration“. Dieser Begriff lässt ohne genauere Definition offen, welche Menschen davon betroffen sein sollen.
Für die Beurteilung der Forderung halte ich deshalb eine konkrete Abgrenzung für wichtig.
Bezieht sich „Remigration“ ausschließlich auf vollziehbar ausreisepflichtige Personen oder auch auf Geduldete, anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis?
Und sind deutsche Staatsbürger mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte nach Ihrer Definition grundsätzlich von dieser Forderung ausgeschlossen?
Quelle: AfD Brandenburg, Regierungsprogramm 2024–2029, Kapitel Migration/Asyl.

