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Frage von Andreas H. •

Frage an Lars Leopold von Andreas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Leopold,

wie stehen Sie bzw. die Partei die Linke zu diesem Thema:

Wahlrecht für Behinderte
Streichung des Paragrafen, Paragraph 13 des Bundeswahlgesetzes. Wonach behinderte Menschen nicht wählen dürfen. Sind Sie für die Streichung des Paragrafen oder soll es so bleiben wie es ist?

Mit freundlichen Grüßen
Holzer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Holzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hier sehr gerne beantworten möchte:

Alle Menschen müssen mit ihren Möglichkeiten als vollwertige Bürgerinnen und Bürger gewürdigt und gefördert, dürfen nicht auf Menschen mit Mängeln reduziert und bevormundet werden - so gibt es die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor, und das ist Grundlage LINKER Politik.

So legt die UN-Konvention u.a. fest, dass das Wahlrecht behinderter Menschen nicht unterlaufen werden darf. Die Vertragsstaaten, dazu gehört mit ihrer formalen Bestätigung auch die EU, sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind, die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler zu garantieren und dazu, falls erforderlich, auf ihren Wunsch Hilfe bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl zu gestatten.

Das erfordert ein neues Denken und Handeln bei politisch Verantwortlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen selbst. Dieses wollen wir gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden weiter voranbringen: von einem wirkungsvolleren Antidiskriminierungsgesetz über barrierefreies Wohnen und Wählen, gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmte Wohnformen bis hin zu einer gewaltfreien Psychiatrie. Daher sind alle Gesetze und Verordnungen auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen. Zudem muss der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention unter tatsächlicher Beteiligung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen fortgeschrieben und konkretisiert werden. Nachprüfbare Zielvorgaben, Umsetzungsfristen und eine ausreichende Finanzierung sind unumgänglich - Menschenrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden!

Weitere Forderungen unserer Partei für eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse finden Sie auch in unserem Wahlprogramm "100% sozial" unter:
http://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/wahlprogramm/

Gerne stehe auch ich Ihnen für etwaige Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Leopold