
(...) Wenn in diesem Falle die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vorliegt, dann ist die Polizei verpflichtet Ermittlungen aufzunehmen. Klar ist aber auch, dass die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft das Urheberrecht vor neue Herausforderungen stellt. Es muss in Zukunft noch stärker darum gehen einen Interessensausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Verwertern herzustellen. (...)