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Frage von Stephan B. •

Wie rechtfertigen Sie die verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung (Art. 3 GG), dass Kryptogewinne künftig dauerhaft besteuert werden sollen, Anlagegold aber steuerfrei bleibt?

Sie fordern, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen im Privatvermögen abzuschaffen und Gewinne künftig dauerhaft zu besteuern. Bislang werden Kryptowährungen und physisches Anlagegold nach § 23 EStG gleichbehandelt, da beide keine laufenden Erträge (wie Zinsen oder Dividenden) abwerfen.

Wenn Anlagegold nach einem Jahr weiterhin steuerfrei bleibt, Krypto aber dauerhaft besteuert wird, fehlt dafür jede objektive und sachliche Rechtfertigung. Dies stellt eine massive Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) dar und droht schlichtweg verfassungswidrig zu sein.

Dient dieser Vorstoß rein der Maximierung von Steuereinnahmen auf Kosten privater Anleger? Und falls Krypto als Kapitalvermögen eingestuft wird: Garantieren Sie, dass Verluste dann auch vollumfänglich mit anderen Kapitalerträgen (z.B. Aktien) verrechenbar sein werden? Oder geht es hier nur darum, beim Bürger abzukassieren, ohne ihm im Gegenzug die gleichen steuerlichen Rechte einzuräumen?

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