Wegfall des Splittings: Bleibt die private Haftung, wenn die staatliche Entlastung geht?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
ich bitte um Stellungnahme zu einem Widerspruch Ihrer Reformpolitik:
Geschiedene können via Realsplitting Unterhalt bis 13.805 € absetzen. Wenn Sie dies auf die Ehe übertragen, stellen Sie intakte Ehen steuerlich mit Geschiedenen gleich. Warum gestehen Sie Geschiedenen eine begrenzte Haftung zu, verlangen von Ehepaaren aber die totale private Haftung (Bedarfsgemeinschaft), während der Schutz des Splittings entfällt? Warum ist dem Staat ein Ex-Partner steuerlich so viel wert wie Eltern, die gemeinsam Kinder erziehen?
Eine Einverdiener-Familie (60k Brutto) zahlt künftig ca. 1.100 € mtl. für die GKV. Ein Spitzenverdiener an der Beitragsgrenze nur ca. 950 €. Warum belasten Sie die Mitte absolut stärker?
Dies entzieht einer Familie ca. 5.400 € Netto/Jahr. Welche Folgen hat dieser massive Entzug von Binnennachfrage für Konjunktur und lokales Handwerk? Ich freue mich auf eine Antwort, die auf den Widerspruch zur Bedarfsgemeinschaft eingeht.

