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Lars Klingbeil
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Frage von Bernd H. •

Halten Sie die Verwendung von rund 6000 Soldaten in der Wehrverwaltung des Bundes für verfassungskonform (siehe Art. 87a und 87b des Grundgesetzes)?

Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage! Bei der Aufstellung der Bundeswehr 1955 wollte der Verfassungsgeber Fehlentwicklungen in der Wehrmacht des Dritten Reiches nicht wiederholen. Neben dem Art. 87 a GG für militärische Streitkräfte (zuständig für die Verteidigung) wurde deshalb ein eigener Art. 87 b GG für eine zivile Wehrverwaltung (sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte) in das Grundgesetz eingefügt. Diese „Gewaltenteilung“ stellt sicher, dass die Wehrverwaltung nach Recht und Gesetz entscheidet und nicht mehr der militärischen Befehlsgewalt untersteht. Trotzdem sind inzwischen über 6.000 Soldaten in der Wehrverwaltung eingesetzt. Dieser permanente Verfassungsbruch muss beendet werden. „Wehret den Anfängen!“: Das hört man, sobald Strömungen aus vergangenen politischen Zeiten aufkommen. Was werden Sie als MdB unternehmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet nach dem Wahlkreisprinzip, das heißt, Anliegen, E-Mails oder Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern werden vom jeweils zuständigen Wahlkreisabgeordneten beantwortet. Ich bin zuständig für meinen Wahlkreis Rotenburg I - Heidekreis und aktuell auch noch für die Wahlkreise Osterholz - Verden und Stade I - Rotenburg II. 

Ich würde Sie daher bitte sich mit Ihrem Anliegen an meinen Kollegen Sebastian Hartmann zu wenden. Sebastian Hartmann ist zu erreichen unter Sebastian.hartmann@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen 

Lars Klingbeil 

Anmerkung der Redaktion
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