Die Vermögenssteuer wurde 1997 nur ausgesetzt, nicht abgeschafft. Grund war die unzureichende Bemessung von Immobilien im Verhältnis zum Kapital. Warum wir die Erhebung immer noch nicht fortgeführt?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
bei der dreisten Behauptung unseres Bundeskanzlers, „[…] jede Form einer Vermögenssteuer [verstößt] gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes […]“ (ARD Sommerinterview 13.07.2025), wird mir ganz anders.
Die Vermögenssteuer ist im Grundgesetzt verankert (§106Abs.2S.1GG). Das Urteil des BVerfG vom 22.06.1995 zur Aussetzung der Erhebung ab dem 01.01.1996 enthält auch eine Frist, die eine Neuregelung der Erhebung von Immobilienwerten bis spätestens 31.12.1996 fordert. Diese Frist wurde von ALLEN Regierungen seither ignoriert. In Folge dessen fehlen dem Staat seit 1996 Unsummen an Steuergeldern, was zu einer höheren Belastung der gesamten Bevölkerung führt (Infrastruktur, andere Abgaben, etc.).
Inzwischen wurde mit der Grundsteuerreform die Bewertung von Immobilien aktualisiert. Dem entsprechend sollte der Grund für die Aussetzung der Vermögenssteuer nichtig sein.
Warum wird vor diesem Hintergrund die Vermögenssteuer noch immer nicht wieder erhoben?