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Lars-Jörn Zimmer
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Frage von Daniel R. •

Frage an Lars-Jörn Zimmer von Daniel R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Zimmer,

Kritik ist gerade bei einer solchen Verdrossenheit berechtigt und sollte deshalb auch zur Kenntnis genommen werden. Ihre Stadt hatte die niedrigste Beteiligung bei der Bundestagswahl, es muss demzufolge hier besondere Gründe geben! Nur Kritik kann Missstände aufdecken und so zu deren Beseitigung beitragen.
Was halten Sie davon, dass der Thalheimer Ortsbürgermeister + Gemeinderat die Stadt Bi-Wo verklagt? Sind das auch Systemkritiker, weil die sich nicht alles gefallen lassen?

Mir ist bewusst, dass es Rechtsgrundlagen für Bürgerbegehren und Wahlen gibt. Ich habe auf gewisse Diskrepanzen hingewiesen. Im Fall Wolfen ist es dem aufmerksamen Bürger nicht entgangen, dass der (bindende) Bürgerentscheid bewusst kurzfristig um eine Woche nach der Bundestagswahl verschoben wurde um die geforderten 25% aller Wahlbeteiligten nicht zu erreichen, da klar war, dass die Beteiligung dann niedriger sein wird. Die 70% Ablehnung waren dann egal, da nur 23,77% aller dagegen waren. In Thalheim gab es „nur“ eine Anhörung, die nicht bindend ist. Somit hatten die Gründungsväter der heute bis über beide Ohren verschuldeten Stadt ihre Rechtsgrundlage – im Fall Wolfen mit einem einfachen Trick!
Zum Thema Schulden:
Frau W. sitzt im Kreistag, ebenso wie andere Stadträte, Sie sind darüber hinaus Landespolitiker. Die den finanziellen Rahmen der Stadt betreffenden Gesetzmäßigkeiten, wie Kreisumlage hätten bestens bekannt sein müssen. Warum wurde nicht viel früher auf die finanzielle Not hingewiesen? Wie und was wollen Sie im Landtag tun um die finanzielle Situation in Ihrer Stadt zu entspannen?

Zum Schluss noch ein Dank für Ihre Einladung. Ich durfte Sie schon einmal live erleben und kennen lernen und zwar zur Festsitzung anlässlich des dreijährigen Jubiläums Ihrer Stadt. Auf der Veranstaltung bezeichneten Sie gewählte Abgeordnete als „kleingeistig und undemokratisch". Bis zur Wahl werde ich natürlich weiter über so manche Vorgänge aufzuklären.

MfG Daniel Roi

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Sehr geehrter Herr Roi,

sachliche und berechtigte Kritik ist immer hilfreich. Ins Gegenteil schlägt diese allerdings um, wenn an mehrheitlich und damit demokratisch getroffenen Entscheidungen herumgemäkelt wird. Das der Ortsteil Thalheim die Stadt Bitterfeld-Wolfen verklagt, hat nichts mit der Richtigkeit des Entstehens der Stadt Bitterfeld-Wolfen zu tun, sondern mit unterschiedlichen Auslegungsauffassungen den Gebietsänderungsvertrag betreffend. Zur finanziellen Situation der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist anzumerken, dass die Gewerbesteuerproblematik bekannt war, die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise niemand voraussehen konnte und die Stadt Bitterfeld-Wolfen, wie auch die damals noch selbstständige Gemeinde Thalheim gesetzlich verpflichtet waren, Rücklagen zu bilden, was nicht geschah. Im Landtag muss über ein neues FAG zukünftig Leistung besser belohnt werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Bitterfeld

Lars-Jörn Zimmer, MdL

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