(...) Einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft gewährt der Staat dagegen nur 5.200 Euro als Freibetrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften festgestellt, dass der Gesetzgeber die sogenannten „Homoehen“ mit Ehepaaren im Steuerrecht gleichstellen könnte. Zu diesem Schritt ist die Union im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber leider nicht bereit. (...)
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