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Kurt Wansner
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Frage von Jörg K. •

Frage an Kurt Wansner von Jörg K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wansner,

Pressemeldungen zufolge planen Bund und Länder Gebühren für Sozialgerichtsverfahren einzuführen. Betroffene sollen zukünftig eine Grundgebühr von 75 € vor Einleitung eines Verfahrens zahlen. Wenn ihnen diese Zahlung nicht möglich ist, können sie zwar Prozesskostenhilfe beantragen, müssen diese jedoch mit 50 € kofinanzieren.
Die Folge wäre, dass insbesondere Erwerbslose zunächst einmal tief in die Tasche greifen müssten, ehe sie die Möglichkeit hätten sich gerichtlich gegen fehlerhafte Alg II-Bescheide oder fragwürdige Leistungskürzungen zu wehren. Denjenigen, für die die Sozialgerichtsbarkeit eingeführt wurde, nämlich für die materiell schlechter gestellten Bürger und Bürgerinnen, soll anscheinend die Möglichkeit versperrt werden, gegen Entscheidungen staatlicher Stellen den Rechtsweg zu beschreiten.
Was halten Sie von diesen Plänen? Halten Sie es für legitim und mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, der Überlastung der Sozialgerichte damit zu begegnen, Erwerbslose durch hohe Kosten abzuschrecken?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Klitscher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klitscher,

ich lehne die Einführung dieser Gebühren ab, eine de-facto- Einschränkung der Sozialgerichtsbarkeit ist in der Tat mit dem Rechtsstaatsprinzip kaum vereinbar.

Eines muss jedoch auch klar sein: mit der Beibehaltung dieser Gebührenfreiheit für Sozialgerichtsverfahren gebe ich mich nicht zufrieden, solange wir uns weiter nur über die Verwaltung des Notstandes in diesem Land unterhalten und die Frage, wo wem etwas weggenommen werden kann (Denn das steht neben der Überlastung der Gerichte ja auch immer hinter solchen Plänen.). Wir dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren, mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt und die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Aufschwung zu schaffen!

ALG 2 bzw. Hartz IV muss abgelöst bzw. überflüssig werden - arbeitsfähige Menschen mit Almosen auf Sozialhilfeniveau abzuspeisen ist ihrer nicht würdig, und unsere Gesellschaft kann sich dies auch finanziell auf Dauer einfach nicht leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Kurt Wansner

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