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Frage von Monika W. •

Frage an Kurt Herzog von Monika W. bezüglich Staat und Verwaltung

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Kernstück der Hartz-IV-Reform, die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit (ARGEn), verfassungswidrig sind.

Wie soll das Urteil hier konkret umgesetzt werden ?

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Antwort von
DIE LINKE

Guten Tag Frau Wendt,

rein theoretisch gibt wegen des Urteils nur 2 verfasssungskonforme Möglichkeiten:
1) Die Kommunen über nehmen die Aufgabe komplett selbst (was schon einige Modellkommunen machen) oder
2) Agentur für Arbeit und Kommune arbeiten im Prinzip getrennt, also so wie z.B. in Lüchow-Dannenberg, wo die Kreisverwaltung den Bereich Kosten der Unterkunft und die Agentur die ALG-Leistungen bearbeiten.

Für die Betroffenen ist das aber unterm Strich sehr wahrscheinlich herzlich egal, weil sich ja an dem gesamten unwürdigen Verfahren nichts ändert. Die Leistungen werden nicht höher. Wenn die Bearbeitung in "einer Hand" liegt, könnte auch hier wieder nur rein theoretisch die Bearbeitung "reibungsloser", also schneller ablaufen. Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob bei der Kommune oder bei der Agentur angesiedelt.

Bei dem jetzigen getrennten Modell, das in Lüchow-Dannenberg praktiziert wird und dann urteilskonform wäre, kommt es wie mir bekannt, in einer Reihe von Fällen durchaus zu Verzögerungen durch Kontaktschwierigkeiten zwischen den Behörden. Wenn dadurch Leistungslücken oder -verzögerungen entstehen, ist das für die Betroffenen fatal.

Wir LINKEN fordern deshalb auch die Abschaffung der Hartz IV-Gesetze.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Herzog