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Frage von Alexander M. •

Frage an Kurt Beck von Alexander M. bezüglich Recht

Hallo, Herr Beck,

zunächst einmal vielen Dank für ihre Antwort. Sie ist zwar sehr umfangreich, geht jedoch leider nicht auf den Kern meiner ersten Frage ein. Die Beispiele, die Sie aufgeführt haben (Integrierte Leitstellen, Intensivtransporteinheiten), sind sicherlich wichtig, betroffen jedoch zuallererst einmal den Bereich der "normalen" notfallmedizinischen Versorgung, d.h. die Situation, die sich tagtäglich in ganz Rheinland-Pfalz darstellt. Ich denke, wir sind uns einig, daß die reguläre notfallmedinische Versorgung durch den Rettungsdienst und das Notarztsystem recht gut abgedeckt werden, auch wenn es insbesondere in ländlichen Gebieten teilweise Probleme mit der Einhaltung der Hilfsfristen gibt. Meine ursprüngliche Frage bezog sich jedoch explizit auf Ausnahmezustände, d.h. auf solche Ereignisse, die umgangssprachlich "Katastrophen" bzw. mit korrekten Fachterminus "Massenanfall von Verletzten (ManV)" genannt werden. In solchen Situationen stößt der Rettungsdienst kapazitätsmäßig schnell an seine Grenzen und es müssen die zumeist von ehrenamtlichen Helfern gestellten Einheiten des Katastrophenschutzen (Schnelleinsatzgruppen, etc.) ausrücken. Und genau hier mangelt es an materieller Ausstattung, denn genau hier kommen die von mir erwähnten überalteten Fahrzeuge mit nicht mehr dem aktuellen notfallmedizinischen Standard entsprechenden Ausrüstungen zum Einsatz. Und genau hier müßte angesetzt werden, um diese Einheiten mit aktuellem Material auszustatten, damit sie ihre wichtige Aufgabe wahrnehmen können. Sehen Sie eine konkrete Chance, daß hier finanzielle Mittel bereitgestellt werden können?
Mit freundlichen Grüßen aus Kandel

Alexander Mühl

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Sehr geehrter Herr Mühl,

vielen Dank für ihre E-Mail. Ich kann Ihren Standpunkt nachvollziehen. In Ihren Anfragen beziehen Sie sich auf die konkrete Hilfe der Dienste im Fall einer Katastrophe. Dabei ist es natürlich ganz klar, dass in einem solchen Fall die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen eng zusammenarbeiten. Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Im Katastrophenschutz arbeiten die Feuerwehren seit Jahren erfolgreich mit anderen öffentlichen und privaten Hilfsorganisationen - beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Malteser-Hilfsdienst, der Johanniter-Unfallhilfe und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft zusammen. Diese Strukturen haben sich bewährt und bieten die beste Hilfe und den besten Schutz für die Bevölkerung. Es ist dieser Landesregierung ein ernstes Anliegen, dass die Fahrzeuge, die unter diesen Voraussetzungen im Katastrophenfall eingesetzt werden, auf einem hohen technischen Stand gehalten werden. Erst vor wenigen Tagen hat Innenminister Karl Peter Bruch den Start für die diesjährige Bewilligungsrunde für das Feuerwehrwesen gegeben. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 15 Millionen Euro für die rheinland-pfälzischen Feuerwehren zur Verfügung. Die ersten Zuschüsse für sechs neue und moderne Fahrzeuge mit insgesamt 456.000 Euro wurden bereits bewilligt. Diese neuen Fahrzeuge werden über das ganze Land stationiert und werden weiter zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Katastrophen beitragen. Mit diesen Mitteln werden die Kommunen in die Lage versetzt, die doch beträchtlichen Investitionen schultern zu können. Auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte nimmt das Land seine konkreten Chancen war und stellt die finanziellen Mittel bereit, damit Hilfsorganisationen und Feuerwehren im Katastrophenfall der Bevölkerung gute Hilfe leisten können.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck