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Frage von Peter K. •

Frage an Kurt Beck von Peter K. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie haben sich in der Vergangenheit kritisch zur im Rahmen der Föderalismusreform geplanten Verlagerung des Dienst- und Besoldunsrechts der Beamten vom Bund auf die Länder geäußert.

Kann ich davon ausgehen, dass eine von Ihnen geführte Regierung einer solchen Regelung im Bundesrat die Zustimmung verweigern würde, bzw. dass die Landesbeamten ggf. nach einer solchen Reform nicht schlechter gestellt würden als bisher?

MFG
Peter Karmens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karmens,

ich bin der Auffassung, dass unterschiedliche Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnstrukturen für Rheinland-Pfalz mittel- und langfristig möglicherweise Nachteile gegenüber der jetzigen Regelung mit sich bringen könnten. Die Übertragung einer diesbezüglichen Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer ist jedoch einer von mehreren Bausteinen der längst überfälligen Föderalismusreform, welche in ihrer Gesamtheit gesehen, die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vorantreiben und die Handlungsfähigkeit aller politischen Ebenen verbessern wird. Änderungen an diesem Gesamtpaket sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung aller Bundesländer. Nun zur Frage, wie es weitergehen kann? Erst vor wenigen Wochen habe ich vorgeschlagen, die Gesetzgebungskompetenz für das besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht im Sinne der Vorschläge des Deutschen Beamten Bunds zu regeln (also Bundeseinheitlichkeit mit Zugriffsrechten für abweichende Länderegelungen). Ablehnende Signale, insbesondere aus den CDU-regierten Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigen allerdings, dass der Verhandlungsspielraum in dieser Frage sehr gering ist. Vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung des verabredeten Maßnahmenpaketes für die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung steht die rheinland-pfälzische SPD aber auch zu der Vereinbarung, dass Änderungen nur noch im Einvernehmen aller Beteiligter vorgenommen werden können.

In vielen Politikbereichen des Landes waren in den vergangenen Jahren zum Teil massive Einschnitte erforderlich. Auch die Beschäftigten des Landes mussten eine Reihe schmerzlicher kostendämpfender Maßnahmen hinnehmen. Alle diese Einsparbemühungen waren ausgewogen und haben keine gesellschaftliche Gruppe überdurchschnittlich belastet. Die Sozialdemokraten haben sich nicht nur in Rheinland-Pfalz sondern auch auf Bundesebene immer für eine sozial gerechte Verteilung unvermeidbarer finanzieller Belastungen eingesetzt. In Rheinland-Pfalz haben wir lange vor anderen erkannt, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung der öffentlichen Haushalte besonders auch im Bereich der Personalkosten Vorsorge zu treffen ist. Bereits im November 2002 verabschiedete die Landesregierung ein entsprechendes Maßnahmepaket, das aktuelle meist noch einschneidendere Maßnahmen wie sie in vielen anderen Ländern derzeit umgesetzt werden, entbehrlich macht.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck