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Frage von Mark E. •

Frage an Kristina Schröder von Mark E. bezüglich Recht

Hallo Frau Köhler,

ich habe da einige Fragen zum Thema "Bürgerrechte":

- warum tritt die Union nicht für eine Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre ein, wie es andere Parteien tun?

- inwieweit engagiert sich die Union für mehr direkte Demokratie, also für eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgers in Kommunen, Ländern, Bund und Europa sowie für die Einführung von Volksentscheiden?
Entgegen anderslautenden Argumentationen denke ich schon, dass eine stückweise Einführung von mehr Volksbeteiligung langfristig von Vorteil für das Volk ist. Warum sollte etwas, das in der Schweiz funktioniert, hierzulande nicht möglich sein? Dort hat man offenbar einen Weg gefunden, sowohl den möglichen Missbrauch des Plebiszits durch „engagierte Interessengruppen“ zu unterbinden, als auch dem Volk die Möglichkeit zu geben, „hochkomplizierte Sachverhalte“ zu begreifen und darüber zu urteilen – ein Vorbild für alle Regierungen, die die Politikverdrossenheit ihrer Bürger beklagen. Dazu kommt, dass es die Möglichkeit des Volksentscheides in Deutschland durchaus auch auf Landesebene gibt – und ich denke doch, wer fähig ist, informiert auf Landesebene abzustimmen, kann dies auch auf Bundesebene, oder nicht?

- inwieweit setzt sich die Union im Strafrecht für den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs ein? Soll bei jugendlichen Straftätern mehr auf den Erziehungsaspekt oder mehr auf Strafe gesetzt werden?

- was will die Union für den Schutz der Bürger vor der ungewollten Bloßstellung durch Medien wie z.b. der „BILD“-Zeitung tun?

- unter der rot-grünen Regierung wurden viele wichtige Entscheidungen von der öffentlichen Debatte im Bundestag ausgeschlossen und in Kommissionen und Arbeitsgruppen verlagert, in denen Lobbyisten gewichtige Mitspracherechte haben und in deren Arbeit die Öffentlichkeit keinen Einblick hat – insbesondere letzteres für mich völlig unverständlich. Wird die Union diesen Kurs als Regierungspartei beibehalten, oder soll die parlamentarische Arbeit wieder transparenter für den Bürger werden? Wenn ja, welche Entscheidungsprozesse werden dann wieder öffentlich nachvollziehbar sein, und welche finden weiterhin hinter verschlossenen Türen in Kommissionen statt (und warum)?

Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
MfG
Mark Eisner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eisner,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Bürgerrechte. Ich möchte sie der
Reihe nach beantworten:

*1. Mindestwahlalter*

Nach unserer Ansicht sollte das Mindestalter für das aktive Wahlrecht nicht geringer sein, als das Alter für den Eintritt in die Volljährigkeit. Verschiedene Bundesländer hatten das aktive Kommunalwahlrecht kurzzeitig auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt – und dies zum Teil wegen der enttäuschenden Ergebnisse wieder zurückgenommen: Die Jugendlichen gingen kaum zur Wahl. Ich bin der Ansicht, dass man jungen Menschen, die nach bürgerlichem Recht aus guten Gründen davor geschützt werden, rechtserhebliche Erklärungen abzugeben, deren Tragweite sie (noch) nicht abschätzen können, nicht auch noch die Verantwortung über den eigenen Rechtskreis hinaus auferlegen sollte.

Im Übrigen, sehr geehrter Herr Eisner, bin ich erstaunt über die Inkonsequenz, mit der gerade die linken Parteien um die Linkspartei/PDS und Teile der Grünen, mit diesem Thema umgehen. 16 Jährige sollen wählen dürfen, aber man wehrt sich dagegen, dass 18-Jährige Straftäter in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden (s.u.). Es scheint mir doch eher so, dass diese Forderung rein wahltaktische Gründe hat: Man hofft, die Jugendlichen würden noch auf einfache Parolen und simpel klingende Lösungen hereinfallen. Die CDU/CSU wird sich hieran nicht beteiligen, sondern sieht vielmehr die Notwendigkeit, die politische Bildung bei jungen Erwachsenen zu verstärken.

*2. „Direkte Demokratie“*

Bei dieser Frage ist zwischen den verschiedenen Ebenen und verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten zu differenzieren.

Auf Ebene der *Europäischen Union* wollen CDU und CSU die Bürgerrechte gestärkt sehen. Zu den Fortschritten des EU-Verfassungsvertrags gehört der Titel VI „Das demokratische Leben der Union“. Auch die Europäische Union wird danach als repräsentative Demokratie ausgestaltet. Wir bekennen uns klar zu dem dort genannten Grundsatz der Bürgerbeteiligung und Partizipation. Von der neu vorgesehenen Möglichkeit einer „Bürgerinitiative“, mit der die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen aufgefordert wird, versprechen wir uns wichtige Impulse unmittelbar von den Unionsbürgern für die weitere Ausgestaltung der Politischen Union Europas.

Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf *Bundesebene *streben CDU und CSU jedoch nicht an. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nämlich kein Mehr an Demokratie dar. Profitieren würden davon einzig und allein die großen Interessenverbände, die sich wirksame Kampagnen leisten können. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren dem hingegen ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlt. Solche Plebiszite wären daher auch verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Auch aus diesem Grund geht ein Vergleich mit der Schweiz fehl.

Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.

Anders sieht es unserer Ansicht nach wiederum in den *Kommunen und auf der Landesebene *aus. Hier überwiegen die Vorteile vor den genannten Gegenargumenten. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung haben sich hier bewährt. Ich bin daher auch dafür, diese auszubauen.

*3. Strafrecht*

a) Täter-Opfer-Ausgleich

Die CDU/CSU hat bereits in den 80er Jahren in der Jugendgerichtsnovelle von 1990 und schließlich im Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 den Täter-Opfer-Ausgleich in § 46 a StGB verankert. 1999 haben wir schließlich mitgetragen, dass die Regelung im StGB prozessual durch die neuen §§ 155a und 155b StPO ergänzt wurden.

b) Jugendliche Straftäter

Der von Ihnen angedeutete Widerspruch zwischen Erziehung und Strafe ist so pauschal nicht haltbar. Auch Strafe kann und soll erzieherische Wirkung haben. Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Jugendkriminalität brauchen wir eine vernünftige Kombination von sozialer Prävention einerseits und staatlicher Repression andererseits. Wir brauchen Hilfsangebote vor allem für gefährdete Kinder und Jugendliche. Wir brauchen aber auch in verschiedenen Bereichen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, um den vielen jugendlichen Gewalttätern rechtzeitig und mit der gebotenen Konsequenz begegnen zu können. Das, was ich oben gesagt habe, nämlich das Rechte und Pflichten zueinander passen müssen, gilt auch hier. So wollen wir insbesondere, dass für Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 in der Regel das Erwachsenen-Strafrecht – und nicht das Jugendstrafrecht – gelten soll. Wer nämlich Rechte hat wie ein Erwachsener, der muss auch Konsequenzen tragen können wie ein Erwachsener.

*4. Medien*

Herr Eisner, die Presse- und die Meinungsfreiheit sind das Fundament unserer Demokratie. Wir wollen freie und unabhängige Medien, die mit einem verantwortungsbewussten Umgang des in der Verfassung garantierten Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit zu einer wirksamen Kontrolle staatlicher Macht beitragen und gleichzeitig für die Informationsfreiheit der Bürger sorgen. Natürlich muss diese Freiheit der Medien jedoch auch mit der Verantwortung bei der Vermittlung von Informationen gepaart sein. Die CDU/CSU wird dies sicherstellen.

*5. Entscheidungen*

Ich stimme Ihnen zu, dass die Entscheidungsfindung bei Rot-Grün eine einzige Katastrophe war und ist. Es wurde eine Kommission nach der nächsten eingerichtet, deren Ergebnisse dann jedoch nur zum Teil oder gar nicht umgesetzt wurden, weil sie sich nicht richtig verkaufen ließen. Leider passt dies alles ins Bild einer Regierung, die nun schon seit 7 Jahren einen Zickzack-Kurs fährt. Wenigstens insoweit sind sie konsequent. Was wir jetzt jedoch brauchen ist ein klarer Kurs. Die CDU/CSU hat bereits in ihrem Regierungsprogramm eindeutige Schritte angekündigt und übt sich nicht wie die anderen darin, erst viel zu versprechen um dies dann nachher in den Hinterzimmern der Macht wieder zu relativeren. Dies wird sich auch nach der Wahl nicht ändern.

Mit freundlichen Grüßen,

Kristina Köhler