(...) Grundlage dafür ist das Raumordnungsgesetz des Bundes (dort § 8) und das hessische Landesplanungsgesetz. Wie ich im Übrigen erfahren konnte, wurde der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Startbahn 18-West gerichtlich überprüft und im Ergebnis bestätigt. Dort ist von einem Ersatzflughafen nicht die Rede. (...)
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