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Kordula Schulz-Asche
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Kordula Schulz-Asche von Wolfgang R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,

meine Frage bezieht sich auf das Gesetz, wonach die Erfassung von Fingerabdrücken zukünftig im Zusammenhang mit der Ausstellung eines neuen Bundespersonalausweises verpflichtend ist.
Mich interessieren die Beweggründe der Bundesregierung, sämtliche Bundesbürger per se unter Generalverdacht zu stellen, was sich so bisher immer auf die Erfassung von Kriminellen beschränkt hat. Die klassischen Ausreden bei solchen nachhaltig freiheitseinschränkenden Staatsmaßnahmen entstammen sämtlich der Logik faschistoider Geister, die wir eigentlich hofften, mittlerweile überwunden zu haben. Selbstverständlich ist das idealisierender Unsinn, da es auch plausible Antworten auf die Frage „cui bono“ hierzu gibt!
Deswegen stelle ich diese Frage an Sie, und nicht an Parteimitglieder der CDU, deren politisch-historischem Hintergrund ich mir absolut bewusst bin.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Roßbach

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Roßbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserer Einschätzung zur Erfassung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen. Diese Entscheidung des EU-Parlamentes für eine Verordnung zur zwingenden Speicherung biometrischer Fotos und Fingerabdrücken in Personalausweisen wird nun in Deutschland umgesetzt: Ab August diesen Jahres wird, bei Erstellung eines neuen Personalausweises, die Abgabe von zwei Fingerabdrücken verpflichtend, ab 2025 werden ausschließlich digitale Passbilder erlaubt sein.

Wir Grüne haben im vergangenen Jahr gegen das entsprechende nationale Gesetz „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ gestimmt. Die Große Koalition hat sich nicht auf die Umsetzung der ohnehin weitreichenden europäischen Vorgaben beschränkt, sondern darüber hinausgehende aus bürgerrechtlicher Sicht nachteilige Vorgaben eingeführt. Die Expertise der Sachverständigen aus der Anhörung wurde ignoriert. Problematisch ist insbesondere, dass die sicherheitspolitische Notwendigkeit der Speicherpflicht überhaupt nicht belegt ist. Es stellt sich die Frage, warum ein bislang sicheres, funktionierendes System ohne Not verändert wurde. Dabei wird die Bundesdruckerei in eine Rolle gedrängt, die sie voraussichtlich nicht wird ausfüllen können.

Mit der Neustrukturierung der Abläufe geht zugleich ein problematischer Eingriff in den grundrechtlich verbürgten eingerichteten und ausgeübten Betrieb vieler Gewerbetreibender einher. Für die Büger*innen erhöht sich darüber hinaus die Gebühr für den Personalausweis. Zugleich ergeben sich aus der Neureglung erhebliche sicherheitspolitische Risiken, z.B. bezüglich Missbrauch und Manipulation der Daten. Wir bewerten die Gesetzgebung daher insgesamt sehr kritisch.

Mit freundlichen Grüßen

Kordula Schulz-Asche

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