
Da die wesentlichen Forderungen entweder bereits geltendes Recht waren (vgl. erstens und zweitens) bzw. dafür sorgen, dass Abschiebungen und Zurückweisungen effizienter (vgl. drittens) ablaufen, halte ich die Kernpunkte des Zustrombegrenzungsgesetzes verfassungs- sowie europarechtlich für tragfähig.