
(...) Bei der Beurteilung der geplanten Unterhaltsrechtsreform sollten Sie deshalb auch folgende Neuregelungen in den Blick nehmen, die die Zweitfamilie gegenüber dem bisherigen Recht deutlich besser stellen: Der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Scheidung soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Die Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung sollen auch bei Kinderbetreuung deutlich verschärft werden. (...)