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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Patrick C. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Patrick C. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Willsch,

meiner Meinung nach war der Beschluss zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn ein Fehler, aber jetzt ist dies beschlossene Sache und die Zukunft wird zeigen, ob es wirklich ein Fehler war.

Ich möchte Sie aber dennoch bitten, dem Gesetz zur Sicherung eines Mindestangebotes im Fernverkehr, das vom Bundesrat eingebracht wurde, zuzustimmen. Der Fernverkehr wird definitiv unter dem Renditedruck der Investoren leiden, da er von der Bahn auf eigenes Risiko gefahren wird (auch wenn die Investoren vorerst keine Sperrminorität erhalten, möchten sie dennoch Gewinne sehen!).
Auch wenn mancherorts geglaubt wird, dass dieses Gesetz nicht nötig sei, würde es dennoch massive Vorteile bringen. Die Bahn streicht seit Jahren massiv Fernverkehrsverbindungen und hängt somit immer mehr Städte vom Fernverkehr ab, was die Länder dazu zwingt, Regionalverbindungen bezahlen zu müssen. Ein Sicherungsgesetz würde dem Einhalt gebieten, da es die Bahn zu diesem Angebot verpflichtet und es letztlich positiv zum Ziel der Bahnreform, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, beitragen würde.

Bedenken Sie bitte auch, dass Artikel 87e des Grundgesetzes ausdrücklich den Bund im Rahmen der Daseinsvorsorge für ein angemessenes Angebot im Fernverkehr verantwortlich macht und er dieser Aufgabe durch ein Gesetz nachkommen soll. Das entsprechende Gesetz wurde jedoch seit der Schaffung dieses Artikels niemals beschlossen und der Bund behandelt diese Aufgabe eher stiefmütterlich.

Ich bitte Sie um eine klare Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Canterino

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Sehr geehrter Herr Canterino,

gerne nehme ich zu Ihrer Frage Stellung.

Ich halte den Beschluss zur Teilprivatisierung für keinen Fehler, denn nur mit einer Stärkung der Eigenkapitalbasis kann sich die Deutsche Bahn AG den Herausforderungen des europäischen Schienen­verkehrs­marktes erfolgreich stellen.

Wie Sie richtig schreiben, ist nach Artikel 87e des Grundgesetzes der Bund im Rahmen der Daseinsvorsorge für ein angemessenes Angebot im Fernverkehr verantwortlich, dies betrifft jedoch nicht konkrete Städteverbindungen, sondern das Vorhalten der Infrastruktur. Daran wird sich auch im Rahmen der Teilprivatisierung nichts ändern: In einem Beteiligungsvertrag des Bundes mit der DB AG, in dem die neue Struktur der Bahn geregelt wird, wird der Bund auch auf die grundgesetzlich festgelegte Infrastruktur- und Angebotsverantwortung Bezug nehmen. Die Qualität der Infrastruktur wird künftig durch eine Reihe von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen genau festgeschrieben, sowohl in der Fläche als auch in Ballungsräumen. Derzeit nimmt der Bund die staatliche Infrastrukturverantwortung durch die Finanzierung von Netzinvestitionen in Höhe von bis zu 4 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr wahr. Der Erlös aus der Teilprivatisierung wird den Bund in die Lage versetzen, noch stärker als bisher direkt in die Schieneninfrastruktur zu investieren und das Schienennetz zu optimieren.

Der öffentliche Personen Nahverkehr (ÖPNV) wird weiterhin auf hohem Niveau gefördert werden: Allein im Zeitraum zwischen 2007 bis 2010 erhalten die Länder vom Bund mehr als 27 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel für den ÖPNV. Ab 2009 steigen die Mittel jährlich um weitere 1,5 Prozent an. Von 6,675 Mrd. Euro in 2008 werden die Regionalisierungsmittel so auf 7,298 Mrd. Euro im Jahr 2014 erhöht.

In der Entscheidung zur Teilprivatisierung der Bahn wurden sowohl die Ziele der Bahnreform als auch die Infrastrukturverantwortung des Bundes berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Notwendigkeit für den von Ihnen angesprochenen "Gesetzentwurf zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot".

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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