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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Bernd F. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Bernd F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Willsch,

seit Wochen tobt der Streit um Sperren zur Ausblendung von Kinderpornografie im Internet. Bei diesem Thema wird von den Befürwortern mit Zahlen und technischer Bewerkstelligung derselben hantiert, die längst widerlegt resp. als unbrauchbar entlarvt sind. Darüber hinaus stellen Internetsperren einen eklatanten Eingriff in grundgesetzlich verbürgte Rechte dar. Geheime Listen werden ohne jede Kontrolle vom BKA erstellt, und wer, wenn auch versehentlich, auf einer gesperrten Seite landet, muss mit Ermittlungsverfahren rechnen.

Dennoch treiben diese Personen, allen voran Frau von der Leyen, die Sperren mit Macht voran. Dabei gehen sie auf berechtigte Zweifel und konstruktive Vorschläge von Bürgerrechtlern und Internetaktivisten entweder überhaupt nicht ein oder diffamieren sie gar als Konsumenten.

Ich wüsste gern Ihren Standpunkt zu diesem Thema:

1. Tragen Sie das Vorhaben mit, und wenn ja, warum, oder lehnen Sie es ab?
2. Haben Sie sich bereits öffentlich dazu geäußert, und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
3. Haben Sie an Abstimmungen darüber teilgenommen, und wenn ja, wie haben Sie gestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Fachinger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fachinger,

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen! Es wurde höchste Zeit, dass sich der Staat in diesem Bereich der Verbrechensbekämpfung mehr einsetzt. So erschreckend es klingt, Kinderpornographie ist ein lukrativer Markt mit Milliardenumsätzen.

Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - Gegenstand von Tauschhandel. Das meiste davon spielt sich mit steigender Tendenz im Internet ab. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.

In der öffentlichen Diskussion um das Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz wird leider nicht auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches eingegangen. Denn dieser Paragraph bedroht nicht nur diejenigen mit einer Strafe, die kinderpornographische Inhalte herstellen, vertreiben oder zugänglich machen, sondern auch diejenigen, die sich solches Material verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006). Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sie sich zu verschaffen.

Die Bundesregierung hat unter Federführung der Familienministerin Dr. von der Leyen in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich inzwischen auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung.

Alle großen Internetzugangsanbieter werden nun verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Basis sind täglich aktualisierte Sperrlisten des Bundeskriminalamts. Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird.

Aber bei der Sperrliste und der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, handelt es sich nicht um eine Zensur des Internets. Der Staat lässt nicht einfach einige Internetseiten sperren, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern.

Ihre Befürchtung, das versehentliche Aufrufen einer Internetseite mit der Stopp-Meldung führe zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, entbehrt jeglicher Grundlage und ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Das Gesetz wird voraussichtlich im Juni verabschiedet werden. Zuvor findet am 27. Mai im zuständigen Ausschuss noch eine öffentliche Anhörung statt, bei der insgesamt neun Sachverständige zum Gesetz Stellung nehmen werden.

Sie dürfen bei der ganzen Diskussion eines nicht vergessen: Das Gesetz ist ein Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Wir müssen entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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