Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Klaus-Peter Flosbach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus-Peter Flosbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner K. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Werner K. bezüglich Finanzen

Lieber Herr Flosbach,

beabsichtigen Sie ernsthaft den Mittelstand zu stärken ? Warum nehmen Sie nicht einfach die "bösen Taten" aus der Vergangenheit zurück, zumindest die, die umstritten sind und noch bei den Gerichten liegen ?

Hintergrund: Im Augenblick überbieten sich die Vertreter aller Parteien in Aussagen, dass der Mittelstand gestärkt werden müsse. Wie verläßlich Zusagen zur Steuerfreiheit sind, zeigt die Vergangenheit. Statt den Mittelstand bei seiner privaten Altersvorsorge zu unterstützen, geschah genau das Gegenteil: mehrfache Absenkung der Sparerfreibeträge, Kürzung der Pendlerpauschale, Betriebsrentenversteuerung etc. Mich persönlich (und mind. 4 Millionen weitere Deppen) wird außerdem die Änderung bei der Direktversicherung treffen. 2004 wurde von Rot-Grün (und Zustimmung der CDU/CSU im Bundesrat) beschlossen, dass Auszahlungen der Versicherungssumme der Krankenversicherungspflicht unterliegen sollen; nicht zukünftig, worauf man sich ja einstellen könnte, sondern dies gilt für alle bestehenden Verträge. Ich zahle z.B. seit mehr als 20 Jahren in eine solche Lebensversicherung ein. Das Geld ist versteuert und Sozialversicherungsbeiträge wurden ebenfalls entrichtet. Direktversicherungen wurden gefördert und eine abgabenfreie Auszahlung nie in Zweifel gezogen. Nunmehr werden 17 %, ggf. noch mehr faktisch gekürzt. D.h. wir sprechen hier nicht von einer Abgabe oder Steuer auf Gewinne oder Zinsen, sondern man nimmt den Sparern einen beträchtlichen Teil des eingezahlten Kapitals ab, weil halt die Krankenversicherungen Geld benötigen. Für mich kommt das einer Enteignung gleich !
Und das Schlimmste ist, dass dies die deutschen Gerichte auch noch mitzumachen scheinen ! Oder ist meine Sicht der Dinge so falsch?

Grüße aus Lindlar

Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klee,

ich stimme mit Ihnen überein, dass die Sozialversicherungspflicht auf ausgezahlte Beträge aus einer Direktversicherung sehr nachteilig ist, zumal diese von vorherigen Regierungen immer steuerlich gefördert wurden. Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht im April dieses Jahres noch einmal klargestellt, dass Betriebs- und Zusatzrenten voll beitragspflichtig für die Kranken- und Pflegeversicherung sind. Auf gesetzliche Renten ist hingegen nur der halbe Beitragssatz zu zahlen. Der Unterschied zwischen gesetzlicher Renten sowie Betriebs- und Zusatzrenten sei nach Ansicht des Gerichts aber angemessen. Die Verfassungsrichter entschieden, dass der volle Beitragssatz Rentnern zugemutet werden könnte, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt. Die Verdoppelung der Beitragslast sei zudem nicht unverhältnismäßig und verstoße nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Angesichts der Bemühungen des Gesetzgebers, das gesetzliche Versicherungssystem zu stabilisieren, hätten die Versicherten in den Fortbestand ihrer privilegierten Regelung nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Das Gemeinwohlziel zur Erhaltung des Systems der gesetzlichen Krankenkassen sei als wichtiger anzusehen. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde dazu abgelehnt (siehe Urteil Az. 1 BvR 2137/06).

Ich stimme aber nicht mit Ihnen überein, dass die Bundesregierung nicht die private Altersvorsorge unterstützt. Hier gibt es eine ganze Reihe von Förderinstrumenten, lassen Sie mich nur ein paar Beispiele nennen: Da wäre u. a. die Rürup- oder Basisrente. Hier erkennen die Finanzämter die Beiträge bis zur Höhe von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare an und ziehen in diesem Jahr 66 Prozent als Sonderausgaben ab. Das ergibt momentan bis zu 13.200 Euro für Singles und 26.400 Euro für Verheiratete. Im kommenden Jahr steigt der abzugsfähige Betrag weiter auf 68 Prozent und darüber hinaus um zwei Prozent bis im Jahr 2025. Dann sind die Höchstbeträge zu 100 Prozent steuerfrei.
Lassen Sie mich auch die Riester-Rente nennen. Bei dieser gibt es neben dem allgemeinen Zuschuss (die so genannte Altersvorsorgezulage) in Höhe von 154 Euro für Alleinstehende bzw. 308 Euro für Verheiratete auch eine Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro und noch die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzung der Beiträge als Sonderausgaben von aktuell maximal 2.100 Euro.
Weiterhin hat die Bundesregierung in 2008 klargestellt, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auch nach 2009 sozialversicherungsfrei bleiben. Das bedeutet, dass bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in die Betriebsrente investiert werden können, und zwar unabhängig vom Durchführungsweg. Da Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in die Kranken,- Pflege,- Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen, profitieren beide Seiten von den nicht geleisteten Beiträgen. Dies sind nur einige wenige Beispiele der Förderung der privaten Altersvorsorge durch die Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach