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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Stefan G. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Stefan G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flosbach,

als Mitglied des Finanzausschusses möchte ich Sie befragen, wie das Parlament die ungeheuerlichen Steuereinsparungen, die internationale Konzerne durch laxe und unkoordinierte europäische Gesetzgebung erzielen, einzudämmen gedenkt. Wie ich der aktuellen Presse entnehmen musste, konnte z.B. der Apple-Konzern in den letzten fünf Jahren ca. 8 Milliarden Euro an regulären Steuern durch das Verschieben von Steuerlasten innerhalb Europas einsparen. Dieses Geld bezahlen wir Bürger doppelt: einmal anteilig für teure Produkte als Konsumenten und zum zweiten mal, wenn es der Allgemeinheit in Form von Steuern nicht zur Verfügung steht.

Wie ernst wollen Sie ausländische Großkonzerne in die Pflicht nehmen, sich an der Finanzierung des Allgemeinwohles in Deutschland und Europa zu beteiligen? Könnten Sie mir bitte Ihre persönliche wie auch die offizielle Position Ihrer Partei zu diesem Thema im Finanzauschuss nennen?

Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2015-09/apple-iphone-steuern-europa

Mit herzlichen Grüßen dankt

Stefan Galler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Galler,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns stets für ein Steuerrecht eingesetzt, das die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt und zugleich gewährleistet, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann. Unser Gemeinwesen ist auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen.

Daher haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir Steuervermeidung eindämmen und Steuerhinterziehung bekämpfen werden. Wir werden es nicht länger hinnehmen, dass multinationale Unternehmen ihre Steuerlast geschickt durch eine Gewinnverlagerung (und damit einer Aushöhlung der Besteuerungsbasis) in Niedrigsteuerländer minimieren, wie es von Ihnen angesprochen wurde. Soweit wir solche Gestaltungen im Inland durch deutsche Gesetzesänderungen verhindern konnten, so haben wir dies in der Vergangenheit bereits getan; so z. B. beim so genannten „Goldfinger-Modell“ (siehe dazu https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2013/teil-iii-einzelplanbezogene-entwicklung-und-pruefungsergebnisse/allgemeine-finanzverwaltung/2013-bemerkungen-nr-74-aus-fuer-steuerschaedliches-201egoldfinger-modell201c ).

Jetzt gilt es, internationale Gestaltungen zu verhindern. Im Rahmen des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“ – Aushöhlung von Bemessungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen) der OECD („Organisation for Economic Cooperation and Development“ – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) haben wir zusammen mit unseren internationalen Partnern gemeinsame Prinzipien für die Besteuerung entwickelt, um so diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben. Eine Arbeitsgruppe der OECD hat mit maßgeblicher Unterstützung Deutschlands konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Einige Empfehlungen wurden bereits vorgestellt (siehe dazu http://www.oecd.org/berlin/publikationen/beps-berichte.htm ), die restlichen werden in diesem Herbst folgen. Daraus abgeleitete mögliche gesetzliche Maßnahmen würden voraussichtlich in 2016 beschlossen werden.

Weiterführende Informationen zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2014-06-05-faq-beps.html ) und der OECD (Link: http://www.oecd.org/tax/beps.htm ).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB