Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Klaus-Peter Flosbach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus-Peter Flosbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Clemens K. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Clemens K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flosbach,

Presseberichten aus dem Jahr 2011 lässt sich entnehmen, dass die Unionsfraktion damals über eine steuerliche Begünstigung von Fondssparplänen nachdachte ( siehe z.B.: http://www.geld-magazin.org/fondssparplane-konnten-bald-ohne-abgeltungssteuer-moglich-sein.html ).

Was ist aus diesen Plänen geworden? Steht das Thema nach wie vor auf der Agenda der Unionsfraktion, oder wurde das Vorhaben begraben?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Klaus-Peter Flosbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kalb,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. April 2013.

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2013 das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz geht auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zurück. Allerdings hat der Bundesrat am 1. März 2013 den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz angerufen. Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Verbraucherschutz bei den Altersvorsorgeprodukten wesentlich verbessert. Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt.

Zudem sollen weitere wirksame Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge gesetzt werden. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf z. B. vor, bei der Basisversorgung im Alter die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro anzuheben.

Zutreffend ist, dass wir auch darüber diskutierten, ob eine Erweiterung der sog. 12/62-Regelung in Betracht kommt. Diese Regelung sieht nach geltender Rechtslage vor, dass bei einer Kapitallebensversicherung unter bestimmten Bedingungen (Versicherungslaufzeit von mindestens 12 Jahren, Leistungsbezug nicht vor dem 62. Lebensjahr) lediglich die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterworfen ist. Für mich wäre vorstellbar gewesen, diese Regelung auf weitere - noch renditeorientiertere - Produkte, die der Altersvorsorge dienen, zu erweitern. Allerdings zeigte sich, dass die Auswirkungen eingehender zu prüfen wären, als es das kurze Gesetzgebungsverfahren zuließ. Wir haben daher vorerst Abstand von einer solchen Regelung genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB