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Klaus Mindrup
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Frage von Tom H. •

Frage an Klaus Mindrup von Tom H. bezüglich Kultur

Hallo Herr Mindrup,

wie stehen Sie persönlich zum Rundfunkbeitrag des Beitragsservices und unterstützen Sie und Ihre Partei eine kurzfristige Abschaffung des Zwangsbeitrags? Es liegt leider in der Natur der Einkommensverteilung, dass die Reichen über diese Zwangsabgabe nur lächeln und deshalb nicht ernsthaft an einer Abschaffung interessiert sind, aber Millionen arme und mittelständische Menschen in Deutschland wünschen sich verständlicherweise die Abschaffung. Trotzdem setzt sich keine Partei (bis auf die AFD neuerdings sogar im Parteiprogramm) für die Abschaffung ein. Warum ist das so? Das lineare Fernsehen ist tot und wird lediglich noch von der älteren Bevölkerung genutzt. Eine Abschaffung, aber mindestens eine Reformation im digitalen Zeitalter muss her.

Mit besten Grüßen
Tom Herrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre Frage.
Freie und unabhängige Informationen sind in einer Demokratie unerlässlich, gerade in Zeiten der gezielten Desinformation. Ich unterstütze die Abschaffung des Rundfunkbeitrages nicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein verfassungsrechtlich gesicherter und staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen in Fernsehen, Hörfunk und im Internet.
Mit Wirkung zu 2013 ist das alte Gebührensystem der GEZ nach langen Länderverhandlungen auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Im Zuge dieser Reform war es den SPD-Ländervertreter/innen von besonderer Bedeutung, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup