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Klaus Mindrup
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Frage von Jan N. •

Frage an Klaus Mindrup von Jan N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Mindrup,
wieso hat ein Beamter ca. 70% seiner letzten Bezüge als Pension garantiert, ein Arbeitnehmer aber nur ca 50% (mit sinkender Tendenz). Arbeitnehmer werden gezwungen sich den Risiken des Kapitalmarktes auszusetzen, um die kleine Rente aufzubessern und Pensionäre haben ein wesentlich höheres Versorgungsniveau, auf Kosten der Steuerzahler.
Wieso wurden und werden die Rentenreformen nicht deckungsgleich auf die Beamtem übertragen und die Beamten ebenfalls gezwungen privat für die Rente vorzusorgen? Was will die SPD tun, um die Pensionslasten, die auf die Steuerzahler zurollt abzubauen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an meiner politischen Arbeit. Die Kritik an der Gestaltung und der Höhe der Pensionen ist verständlich, da sie das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen verletzt. Aber richtig ist auch, dass ein Großteil der Beamten im unteren, mittleren und gehobenen Dienst weder über eine besonders hohe Vergütung verfügt, noch über besonders hohe Pensionsansprüche. Dennoch erfüllen beispielsweise Polizisten oder Beschäftigte in Melde- oder Finanzämtern wichtige staatliche Aufgaben bei relativ durchschnittlichem Verdienst. Zweifellos gibt es aber bei der Beamtenversorgung Vorteile gegenüber Angestellten, die sich ihre Rentenansprüche durch Beitragszahlungen erarbeiten müssen. Die SPD will deshalb langfristig die gesetzliche Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen ausdehnen. Unser Ziel ist es, dass alle Erwerbstätigen, unabhängig von ihrer Erwerbsform, auf die gleiche Art und Weise für das Alter versichert sind. Kurzfristig ist dies jedoch nicht zu erreichen, weil dazu beispielsweise wesentliche Merkmale der Beamtenversorgung verfassungsrechtlich geklärt werden müssten. Grundsätzlich brauchen wir eine gerechte Alterssicherung für Beamte wie für alle anderen Arbeitnehmer, die sicherstellt, dass alle Berufsgruppen im Ruhestand an Wirtschaftswachstum und Lohnsteigerungen beteiligt werden. Zu ihrer Frage der Pensionslasten: Der Bund ist nur für die Beamtenversorgung der Bundesbeamten zuständig. Seit der Föderalismusreform kann er nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. In Länderhoheit liegt die Versorgung der weitaus größeren Zahl der Landesbeamten. Hierfür wurden in nahezu allen Bundesländern entsprechende Pensionsfonds in den Landeshaushalten angelegt, um für künftige und auch steigende Pensionslasten halbwegs gerüstet zu sein.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich über info@klaus-mindrup.de auch direkt per Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup