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Klaus Mack
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Frage von Predrag G. •

45 Beitragsjahre sollten doch für eine volle Rente reichen, oder?

Sehr geehrter Herr Mack,

als Bürger Ihres Wahlkreises Calw bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie wollen Sie den vielen Industriearbeitern, Handwerkern und Beschäftigten im Mittelstand unseres Landkreises Calw erklären, dass sie künftig oft bis zur Regelaltersgrenze arbeiten oder lebenslange Rentenabschläge hinnehmen müssen?

2. Halten Sie es für gerecht, dass Menschen trotz 45 oder mehr Beitragsjahren keine abschlagsfreie Rente erhalten?

3. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stammen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sehen Sie rückblickend politische Versäumnisse im Umgang mit diesen Geldern und den dadurch entstandenen Vertrauensverlust?

4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie persönlich innerhalb der CDU/CSU unterstützen, damit langjährig Versicherte wieder Planungssicherheit erhalten und das Vertrauen in die gesetzliche Rente zurückgewonnen ?

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Wer 45 Jahre oder länger gearbeitet und Beiträge geleistet hat, hat eine große Lebensleistung erbracht. Gerade in unserem Wahlkreis gilt das für viele Menschen in Industrie, Handwerk und Mittelstand, die häufig bereits in jungen Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind. Ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass die aktuellen Vorschläge zur Rentenreform Sorgen und auch die Frage nach der Gerechtigkeit auslösen.

Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass wir um eine Reform unserer Alterssicherung nicht herumkommen. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, während ihnen immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. Ohne Veränderungen würden die Rentenbeiträge und die notwendigen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erheblich steigen. Diese Belastungen müssten insbesondere die Beschäftigten, Arbeitgeber und jüngeren Generationen tragen. Wenn die gesetzliche Rente auch für sie noch verlässlich sein soll, müssen wir deshalb jetzt handeln.

Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren weiterhin vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1964 ist dies mit 65 Jahren möglich. Die Alterssicherungskommission empfiehlt nun, diesen besonderen abschlagsfreien Rentenzugang künftig abzuschaffen. Ein früherer Renteneintritt soll weiterhin möglich bleiben, grundsätzlich aber mit Abschlägen.

Ich weiß, dass dieser Vorschlag gerade für Menschen schwer nachzuvollziehen ist, die mit 16 oder 17 Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind und mit 65 bereits weit mehr als 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Die Kommission begründet ihren Vorschlag neben der finanziellen Entlastung damit, dass die bisherige Regelung nicht immer diejenigen erreicht, die gesundheitlich besonders belastet sind. Von ihr profitieren statistisch häufiger Männer sowie Menschen mit höheren Einkommen und besserer Gesundheit. Wer dagegen aus gesundheitlichen Gründen nicht so lange arbeiten kann, erreicht die Voraussetzungen teilweise gerade nicht. Deshalb sollen gesundheitlich besonders belastete langjährig Versicherte künftig gezielter geschützt werden.

Für mich bedeutet Generationengerechtigkeit deshalb beides: Wir müssen jahrzehntelange Beitragsleistung anerkennen, dürfen aber zugleich die Finanzierung eines früheren und damit längeren Rentenbezugs nicht allein den nachfolgenden Generationen aufbürden.

Zu Ihrer Frage nach dem Umgang mit den Beiträgen möchte ich ebenfalls differenzieren. Unsere Rentenversicherung funktioniert im Wesentlichen im Umlageverfahren. Die heutigen Beiträge werden also nicht über Jahrzehnte für die eigene spätere Rente angespart, sondern finanzieren im Wesentlichen die heutigen Renten. Die zentrale Herausforderung ist daher nicht, dass angesparte Rentenbeiträge „verbraucht“ worden wären, sondern dass sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern aufgrund der demografischen Entwicklung erheblich verändert.

Das bedeutet nicht, dass die Politik in den vergangenen Jahrzehnten jede Entscheidung richtig getroffen hat. Gerade bei langfristigen Fragen wie Demografie, zusätzlicher kapitalgedeckter Vorsorge und der Verbreiterung der Finanzierungsbasis hätten notwendige Veränderungen früher und konsequenter angegangen werden können. Entscheidend ist für mich aber, daraus jetzt die richtigen Konsequenzen zu ziehen, statt notwendige Entscheidungen erneut aufzuschieben.

Dazu gehört auch, die Verantwortung breiter zu verteilen. Die Alterssicherungskommission schlägt unter anderem vor, weitere Selbstständige sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

Besonders wichtig ist mir bei einer Reform die Planungssicherheit. Menschen, die bereits seit Jahrzehnten Beiträge leisten und ihre Lebensplanung auf das geltende Recht ausgerichtet haben, dürfen nicht unvermittelt vor völlig veränderte Bedingungen gestellt werden. Die Alterssicherungskommission fordert deshalb selbst ausdrücklich, bei einer Änderung den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Dazu gehören angemessene Übergangsregelungen.

Wie diese Übergänge konkret ausgestaltet werden und welche Jahrgänge davon erfasst werden, ist noch nicht abschließend entschieden. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind noch kein geltendes Recht. Die konkrete Ausgestaltung muss in Gesetze überführt und parlamentarisch beraten werden. Genau dort wird es darauf ankommen, die Interessen der langjährig Versicherten, die besonderen Belastungen unterschiedlicher Erwerbsbiografien und die langfristige Finanzierbarkeit der Rente miteinander in Einklang zu bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit erläutern, warum ich eine Reform grundsätzlich für notwendig halte und gleichzeitig Ihre Sorge um die Anerkennung jahrzehntelanger Beitragsleistung sehr ernst nehme. Eine tragfähige Lösung muss beides leisten: Sie muss den Menschen, die unser Rentensystem über Jahrzehnte getragen haben, gerecht werden und zugleich dafür sorgen, dass auch die jüngeren Generationen auf eine verlässliche Rente vertrauen können.

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