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Klaus Jensen
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Frage von Dirk G. •

Frage an Klaus Jensen von Dirk G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Jensen,
im Juni 2019 habe ich ein Nebengewerbe als Ein-Mann-Taxi-Unternehmen gegründet. Schwerpunkt meiner Unternehmung sollte die Bedienung von Veranstaltungen aller Art, vorwiegend an Wochenenden und Feiertagen, sein. Nachdem die bürokratischen Hürden überwunden Waren, lief es gerade gut an. Dann kam Corona. Keine Veranstaltungen. Keine Diskotheken, keine Party's. Ein dramatischer Rückgang bei touristischen Reisen. Keine Hilfen oder Zuschüsse für Nebenerwerbsselbständige. So habe ich mich entschieden, meine Selbstständigkeit zum 30.06.2020 zu beenden. Mein finanzieller Schaden beläuft sich auf rund 15.000,00 EUR. Ich sehe mich als Opfer der von Bund und Land beschlossenen Einschränkungen, die mittelbar das Scheitern meiner Selbstständigkeit verursacht haben. Und nun Frage ich Sie, die Sie diese Einschränkungen mit beschlossen haben, an welche Stelle darf ich mich mit meiner Forderung nach Schadenersatz wenden?
Mfg
D. G.

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