Frage von Anton S. • 12.11.2023
Antwort von Klaus Holetschek CSU • 20.11.2023
So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung. Auch das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wurde 1:1 auf die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen.