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Frage von Christoph W. •

Frage an Klaus Hagemann von Christoph W. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Hagemann,

der Bundestag hat dem Kanzler das Vertrauen verweigert. Gegen Schröders Antrag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes, ihm das Vertrauen auszusprechen, stimmten 296 Abgeordnete. 151 Abgeordnete stimmten dafür, 148 enthielten sich. Das bedeutet, dass auch ein Großteil der Abgeordneten der SPD nicht mit Ja; gestimmt hat. Die Mehrheit der SPD Fraktion hat also, um mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen, dem Kanzler die Zustimmung zu Person und Sachprogramm verweigert (das haben übrigens auch diejenigen getan, die sich nur enthalten haben).

Meine Frage ist daher: Wie glaubwürdig ist es nun, dass die SPD im Bundestag dem Bundeskanzler die Unterstützung verweigert, nun aber im Bundestagswahlkampf für die Fortsetzung der mit der Agenda 2010 begonnen Reformpolitik; wirbt?

Die Aussage, man wolle nun den Bürger über die Reformen der Bundesregierung abstimmen lassen, so ein Votum für die Reformen von Rot-Grün erreichen und damit die Blockadehaltung der Union zu beseitigen kann da doch nicht wirklich überzeugen. Denn auch wenn Rot-Grün nach der Bundestagswahl wieder die Regierung bilden kann, hat Schwarz-Gelb eine Blockademehrheit im Bundesrat. Wie wollen sie diesen Widerspruch auflösen?

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

herzlichen Dank für Ihre Frage: Bei der von Ihnen angesprochenen Vertrauensabstimmung im Deutschen Bundestag habe ich mit JA gestimmt, also dem Kanzler das Vertrauen ausgesprochen.

Was die von Ihnen angesprochene Blockadehaltung von CDU/CSU und den Missbrauch des Bundesrates durch unionsgeführte Länder anbelangt, sprechen die Zahlen leider für sich:

Anrufungen des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat: In den zweieinhalb Jahren dieser Wahlperiode hat es eine Blockade der Union von nie gekanntem Ausmaß gegeben. Zu den bis Ende Mai 2005 im Bundestag verabschiedeten 346 Gesetzen wurde 94 mal der Vermittlungsausschuss angerufen (26,6 Prozent)! 1998 - 2002 waren es in der gesamten Wahlperiode 77 Anrufungen bei 558 Gesetzen (,8 Prozent), 1994 - 1998 (zu Zeiten einer CDU-geführten Bundesregierung, als SPD-geführte Länder im Bundesrat die Mehrheit hatten) 92 Anrufungen bei 565 Gesetzen (= 16,3 Prozent)!

Einsprüche des Bundesrates und Zurückweisung mit Kanzlermehrheit: Die Spitze dieser Entwicklung ist die Zahl der Einsprüche des Bundesrates nach abgeschlossenem Vermittlungsverfahren. Es gab in der zweieinhalbjährigen Wahlperiode 29 Einsprüche und damit fast so viel wie in den ersten 12 Wahlperioden zusammen! Auf die Zurückweisung eines Einspruchs hat die Koalition verzichtet (Berufsbildungssicherungsgesetz wegen des Ausbildungspaktes), 28 mal ist der Kraftakt der Zurückweisung mit Kanzlermehrheit bestanden worden.

Vermittlungsausschuss: Nachdem es über längere Zeit ein Patt in diesem Gremium gegeben hat, haben Union und FDP seit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen eine 18:14-Mehrheit und damit die volle Geschäftsordnungsmehrheit in der Hand.

Fazit: Eine Reform des Föderalismus ist nötiger denn je.

Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass CDU und CSU ihre Blockadehaltung nach der Bundestagswahl 2005 nicht weitere vier Jahre so durchhalten können, da die Wähler (= der Souverän) mit Mehrheit verdeutlichen werden, welcher Politik sie den Vorrang geben. Insofern ist es gut, dass die Bürger am 18. September entscheiden können.