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Frage von Dominique Bein de O. •

Frage an Klaus Hänsch von Dominique Bein de O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Hänsch

Der verhaftete ehemalige bosnische Serbenführer Radovan Karadzic soll nach Angaben aus Belgrad dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wegen seiner Kriegsverbrechen überstellt werden (was ich gut finde).

warum besteht man nicht auch darauf, dass Herr George W. Bush und Herr Tony Blair wegen des illegalen Krieges gegen Irak dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag überstellt werden?
Es wurden ja bewiesen das diese Leute gelogen haben wegen den angeblichen Atombomben und Massenvernichtungswaffen die ja nie existierten.

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Antwort von
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Sehr geehrte/r Frau/Herr Bein de Oliveira,

Eine Anklage gegen Tony Blair und George W. Bush vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien für ihr militärisches Vorgehen im Irak ist nach meiner Einschätzung nicht möglich, da das sog. UN-Kriegsverbrechertribunal ein vom UN-Sicherheitsrat geschaffener Ad-hoc-Strafgerichtshof ist, der nur für die Verfolgung schwerer, in den Zerfallskriegen der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien begangener Verbrechen zuständig ist. Sein Zuständigkeitsbereich ist geographisch auf das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens beschränkt.
Dem militärischen Vorgehen der USA und Großbritanniens im Irak liegt keine explizite UN-Sicherheitsratsresolution zugrunde und es ist daher völkerrechtlich gesehen zumindest umstritten. Dennoch halte ich die Möglichkeit, daraus eine Anklage vor einem internationalen Gerichtshof, wie beispielsweise dem "Internationalen Gerichtshof" oder dem "Internationalen Strafgerichtshof", zu konstruieren für nicht gegeben. Dafür müsste Tony Blair bzw. George W. Bush vorgeworfen werden können, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid, Verstöße gegen die Menschenrechte oder gegen geltendes internationales Recht direkt und persönlich begangen zu haben. Ob der Tatbestand einer "Lüge" überhaupt justiziabel ist und in den Zuständigkeitsbereich eines dieser Gerichte fällt, ist äußerst fraglich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hänsch